Das Sparbuch verbrieft eine Forderung gegen eine Sparkasse oder eine Bank auf Rückzahlung der Spareinlagen. Wenn Sie im Besitz eines Sparbuches sind und dieses der Sparkasse oder der Bank zur Auszahlung vorlegen, gelten Sie grundsätzlich als legitimiert.
Sparbücher erfordern Ihren Legitimationsnachweis
- Alte Sparbücher sind auf den Namen einer Person ausgestellt, die zwischenzeitlich meist verstorben ist. Legen Sie diese Bücher der Bank vor und wünschen eine Auszahlung, müssen Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, die Auszahlung zu fordern. Sie sollten also einen Erbschein vorlegen können, der Sie als Erben des Sparkassenbuchinhabers ausweist.
- Rechnen Sie damit, dass die Bank alle möglichen Argumente anführen wird, um die Auszahlung des Sparguthabens zu vermeiden. Behauptet die Bank, das Guthaben sei bereits ausgezahlt, berufen Sie sich darauf, dass das Sparbuch eine Urkundenfunktion hat und sein Inhalt als richtig gilt. Es wäre Sache der Bank, den Nachweis zu führen, dass das Guthaben tatsächlich ausgezahlt wurde.
Alte Forderungen verjähren ab Kündigung
- Verweist Sie die Bank darauf, dass Ihr Auszahlungsanspruch verjährt sei, verweisen Sie darauf, dass eine Verjährungsfrist allenfalls ab dem Zeitpunkt beginnen kann, zu dem das Sparbuch von Ihnen oder der Bank gekündigt wurde.
- Alte Sparbücher sind oft noch auf Reichsmark oder Goldmark ausgestellt. Dann haben Sie tatsächlich ein Problem.
Goldmark- und Reichsmarkkonten haben nur historischen Wert
- Mit dem Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung von 1975 haben die Goldmark-Sparbücher ihren Wert verloren.
- Auch alle auf Reichsmark ausgestellten Sparbücher, die nicht bis Juni 1975 auf DM umgestellt wurden, gelten als erloschen.
DM-Konten sind werthaltig geblieben
- Sie haben also allenfalls dann noch Anspruch auf eine Auszahlung des Guthabens nebst Zinsen, wenn Sie alte Sparbücher in Besitz haben, die nach der Währungsreform von 1948 in DM ausgestellt wurden. Der Umstand, dass die D-Mark inzwischen vom Euro abgelöst wurde, spielt allerdings keine Rolle.
- Haben Sie alte Sparbücher in DM, können Sie Ihren Auszahlungsanspruch also geltend machen, auch wenn auf dem Sparbuch seit Jahrzehnten keine Bewegungen erfolgt sind.
Beachten Sie, dass alte Sparbücher durchaus historischen Wert haben können und Sammler daran interessiert sind, solche alten Sparbücher zu kaufen. Es kann durchaus sein, dass sogar die betreffende Bank, die selbst oder deren Vorgänger dieses Sparbuch ausgestellt hat, an einem Ankauf interessiert ist.
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