Als Erbe dir Grabpflege regeln
- Beachten Sie, dass bei einer Grabstätte immer derjenige, der diese erwirbt, als Nutzungsberechtigter eingetragen ist.
- Sind Sie als Erbe Nutzungsberechtigter einer Grabstätte, so entscheiden Sie, für wie viele Personen das Grab angelegt wird und wer darin begraben wird. Sie können dann beim Bestatter auswählen, ob Sie ein Einzelgrab, Urnengrab oder ein Reihengrab wünschen.
- Sie können dann als Erbe bestimmen wo und wie genau das Grab errichtet wird und wie die Einzelheiten zu der Grabpflege ausgestaltet sein sollen.
- Sie können das Nutzungsrecht über die Grabstätte auch auf eine dritte Person übertragen.
- Die Nutzungsrechte werden von den Bestimmungen des Friedhofträgers beeinflusst. Sie sind daher nicht ganz frei in der Wahl. Friedhofsträger sind immer daran interessiert, dass sich die Grabgestaltung nicht sehr stark von den Gräbern der anderen unterscheidet. Lassen Sie sich von dem Friedhofsträger umfassend beraten. Dort erfahren Sie auch alles über die entstehenden Kosten für die Grabpflege.
Das Vermeiden von Streitigkeiten über die Grabpflege
- Die Grabpflege und die Entscheidung für eine bestimmte Grabstätte löst Kosten für die Erben aus. Erben sind stets in der Pflicht, das Grab gepflegt zu halten und dabei auf die Pietät zu achten.
- Erben teilen sich oftmals die Kosten für die Grabpflege. Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der die Nutzungsberechtigung hat, die Kosten für die Grabstelle und die Arbeiten zur Erhaltung und Pflege tragen muss.
- Sie können Streitigkeiten unter Erben vermeiden, wenn Sie sich über die Art und Häufigkeit der Bepflanzung abstimmen. Teilen Sie dann das Ergebnis der Bepflanzungswünsche der Friedhofsverwaltung mit.
- Sie können als Erben bei der Grabpflege selbst entscheiden, welche Pflanzen Sie wünschen. Wichtig ist es hierbei, stets die Würde im Auge zu behalten und dem Gesamtbild des Friedhofs zu entsprechen.
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