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Abfindungsgeld bei der Steuererklärung richtig angegeben - so geht's

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Bestehen Sie auf eine Abfindung.
Bestehen Sie auf eine Abfindung. © pauline / Pixelio
Bei Ihnen trat der unglückliche Zustand ein, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat? Dann ist nur zu hoffen, dass Sie auch ein entsprechendes Abfindungsgeld erhalten haben. Dieses müssen Sie natürlich auch in der Steuererklärung eintragen.

Was Sie benötigen

  • Formular Anlage N

Wie das Abfindungsgeld versteuert wird

Wie der Name verrät, wird das Abfindungsgeld als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Trotzdem - obwohl es sich ja nicht um einen Arbeitslohn handelt - muss es regulär versteuert werden:

  • Das Abfindungsgeld wird in dem Jahr versteuert, in dem es ausgezahlt wird.
  • Dies bedeutet, Sie könnten die Einkommenssteuer für das Abfindungsgeld eventuell senken, wenn Sie das Abfindungsgeld erst im nächsten Jahr auszahlen lassen. Dieser Umstand führt dann zur Steuersenkung, wenn Sie in dem Jahr weniger Geld verdienen.
  • Das Abfindungsgeld unterliegt nicht der Sozialversicherung, das heißt, es werden hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
  • Wenn das Abfindungsgeld zu den außerordentlichen Einkünften zählt, dann kann die Fünftelregelung angewandt werden. Hierbei wird das Abfindungsgeld so versteuert, als wenn es auf fünf Jahre verteilt gezahlt werden würde.
  • Die Fünftelregelung führt dann zu einem Vorteil, wenn Sie einen relativ geringen Steuersatz haben, der bei der Abfindungszahlung nach oben schnellen würde.

Das Abfindungsgeld im Zusammenhang mit der Steuererklärung

Nachdem das Abfindungsgeld wie Arbeitslohn behandelt wird, muss es natürlich auch in der Steuererklärung eingetragen werden:

  • Zum Eintragen des Abfindungsgeldes benötigen Sie das Formular N der Einkommenssteuererklärung.
  • In diesem Formular müssen Sie die Abfindungserklärung in der Zeile 17 (Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre) eintragen.
  • Legen Sie in jedem Fall der Steuererklärung die Kündigung bzw. den Abfindungsvertrag bei. Nur dann kann das Finanzamt prüfen, ob bei Ihnen die Fünftelregelung angewandt werden kann. Denn: Nicht jeder Arbeitgeber wendet automatisch die Fünftelregelung an.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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