So einigen Sie sich auf eine Abfindung bei Wohnungskündigung
- Hat Ihnen Ihr Vermieter eine Wohnungskündigung überreicht, weil er das Haus verkaufen will, entstehen Ihnen Kosten, die wegen des Umzugs anfallen, vielleicht müssen Sie zusätzlich eine Maklergebühr zahlen.
- Sie können mit Ihrem Vermieter eine Abfindung aushandeln. Das ist bei einer Wohnungskündigung durchaus üblich. Vermieter erzielen beim Verkauf eines Objekts ohne Mieter einen erheblich höheren Preis, als wenn Wohnungen darinnen noch vermietet sind. Halten Sie hierzu eine Rücksprache mit Ihrem Vermieter. Sie sollten ihn anrufen oder das Thema bei einer Besichtigung Ihrer Wohnung ansprechen.
- Erwähnen Sie, dass Sie wissen, dass der Vermieter einen höheren Verkaufswert erzielt, wenn er das Haus ohne Mieter verkauft. Es ist wichtig, dass Sie die Situation Ihres Vermieters nachvollziehen können.
- Sprechen Sie die Ihnen entstehenden Kosten an. Hierunter fallen Kosten für die Renovierung, Umzugskosten, vielleicht müssen Sie Anschaffungen tätigen und vielleicht fällt auch eine Maklergebühr an.
- Schlagen Sie Ihrem Vermieter vor, dass er eine Abfindung in Höhe der Ihnen entstehenden Kosten zahlt. Ist der Vermieter mit der Höhe der Abfindung bei Wohnungskündigung nicht einverstanden, wird er Ihnen ein niedrigeres Angebot machen. Hierbei kommt es allein auf Ihr Verhandlungsgeschick an.
- Einigen Sie sich mit Ihrem Vermieter auf eine Abfindungshöhe, die Ihre anfallenden Kosten deckt.
Ihre Rechte bei einer Wohnungskündigung
- Haben Sie eine Wohnungskündigung erhalten, stellt sich stets die Frage, ob die Wohnungskündigung rechtmäßig ist. Prüfen Sie dies selbst, wenn Sie rechtssicher sind, sonst empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder zumindest den Mieterschutzbund hinzuzuziehen.
- Beachten Sie, dass wenn Ihr Vermieter kündigt, weil er das Haus verkaufen will, eine Abfindung zahlen sollte. Er erzielt durch die Wohnungskündigung einen höheren Verkaufspreis und Ihnen entstehen Kosten. Eine Abfindung dient beiden Parteien.
- Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Kauf Miete nicht bricht. Das bedeutet, wenn Ihr Vermieter das Haus verkauft, bekommen Sie einen neuen Vermieter, Ihr Mietverhältnis bleibt aber bestehen. Zudem erhalten Sie ein Vorkaufsrecht, außer Ihr Vermieter verkauft die Immobilie an ein Familienmitglied.
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