Die Errichtung oder Änderung von Bauvorhaben regelt sich nach den Landesbauordnungen der Bundesländer. Pauschale Vorgaben, ab wann man eine Baugenehmigung braucht, gibt es nicht. Vieles ist in Einzelfällen im Gesetz geregelt. Pauschal lässt sich nur sagen, dass jedes größere Gebäude, das gewisse statische Anforderungen stellt oder die Interessen von Nachbarn beeinträchtigen kann, baugenehmigungspflichtig ist.
Klären Sie die Situation mit einer Bauvoranfrage
- Am einfachsten ist es, wenn Sie zu Ihrem örtlichen Bauamt gehen und dort unverbindlich fragen, ab wann man für ein bestimmtes Vorhaben eine Baugenehmigung braucht. Je genauer Sie Ihr Bauvorhaben schildern, desto genauere Antworten werden Sie erhalten.
- Sie können auch eine förmliche Bauvoranfrage stellen, mit der Sie die Zulässigkeit im Zweifelsfall abklären und ersparen sich die Ausarbeitung eines kostspieligen Baugesuchs.
- Die Genehmigungsverfahren reicht vor der Freistellung für Wohngebäude geringer bis mittlerer Höhe über ein vereinfachtes Verfahren bis hin zum althergebrachten Baugenehmigungsverfahren.
Der Nutzungszweck bestimmt, wann die Baubehörde mitentscheidet
- Wichtig ist der Nutzungszweck. So kommt es darauf an, ob Sie ein Wohnhaus, eine Garage oder ein Gartenhaus errichten wollen. Beim Gartenhaus ist wichtig, ob Sie dort nur Fahrräder unterstellen wollen oder sich auch Personen aufhalten sollen. Natürlich bestimmen auch Grundfläche und Rauminhalt die Frage, ab wann man eine Baugenehmigung braucht.
- Nicht zuletzt kommt es auf die Lage auf Ihrem Grundstück an, die maßgeblich die Interessen des Nachbarn berühren kann. Ferner kommt es darauf an, ob sich Ihr Grundstück im Außenbereich, im Innenbereich oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet.
Bis 30 m³ meist keine Baugenehmigung erforderlich
- Allgemein sollten Sie davon ausgehen, das Gebäude ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis zu einem Rauminhalt von 30 Quadratmetern meist genehmigungsfrei sind. Errichten Sie hingegen im Außenbereich ein Gartenhaus, müssen Sie von einer Genehmigungspflicht ausgeben.
- Auch wenn Sie für Ihr Bauvorhaben keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie dennoch die Festsetzungen eines eventuell bestehenden Bebauungsplans berücksichtigen. Ob für Ihr Gebiet ein Bebauungsplan existiert, erfragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.
- Beachten Sie, dass Wintergärten, wie auch Gewächshäuser, fast immer baugenehmigungspflichtig sind. Das Gleiche gilt für Terrassenüberdachungen, Carports und Garagen. Kleintierställe gelten wegen ihrer Nutzungsart bis zu 5 Quadratmeter umbauten Raum als baugenehmigungsfrei.
Bauen braucht Planungssicherheit
- Bedenken Sie immer, dass die Bauordnungsbehörde Sie auch nach langen Jahren immer noch veranlassen kann, einen nicht genehmigten Bau auf eigene Kosten wieder abzureißen.
- Insofern ist es allemal günstiger, vorab abzuklären, ab wann man eine Baugenehmigung braucht. Gegebenenfalls kontaktieren Sie einen Architekten und lassen sich beraten.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?