Was Sie benötigen
- Bauantrag
- Bauplan
Regelungen fürs Gartenhaus
- Das Baugenehmigungsverfahren erfolgt immer durch individuelle Prüfung der zuständigen Behörde. Doch nicht jeder Aufbau einer Gartenlaube bedarf einer Baugenehmigung.
- Gartenhäuser bis zu 30 Kubikmetern Rauminhalt sind bedingt genehmigungsfrei. Die Größe entspricht bei einer Gebäudehöhe von 2,5 Metern etwa einer Grundfläche von 3 x 4 Metern.
- Doch Vorsicht! Auch wenn Sie für Ihr Gartenhaus keine Baugenehmigung benötigen, ist in jedem Fall der vorgeschriebene Grenzabstand einzuhalten. Danach müssen Sie bei Ihrem Gartenhaus einen seitlichen Abstand von jeweils drei Metern einhalten.
- Bei Verstößen gegen den gesetzlichen Grenzabstand reagieren die Gerichte ausgesprochen hart. Nachbarschaftsklagen enden fast ausschließlich mit dem Anspruch auf Beseitigung. Daher sollten Sie den Grenzabstand Ihres Gartenhauses unbedingt einhalten.
- Auch wenn Sie keine Genehmigung benötigen, empfiehlt es sich, vorab mit dem Nachbarn darüber zu sprechen. So schaffen Sie Vertrauen und vermeiden mögliche Streitigkeiten.
Der Antrag für die Baugenehmigung
- Grundsätzlich ist es nicht problematisch, eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus zu erhalten. Den Antrag dazu können Sie formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Der Bauantrag sollte die Größe des geplanten Gartenhauses und die zu verwendenden Baumaterialien enthalten. Des Weiteren ist dem Antrag ein Lageplan beizufügen, der aufzeigt, wo das Gartenhaus künftig stehen soll.
- Sofern Ihr Antrag den städtebaulichen Bestimmungen entspricht, Ihr Grundstück über eine gewisse Größe verfügt und die Baugrenzen korrekt bestimmt werden, erhalten Sie die gewünschte Baugenehmigung.
- Einer Genehmigung für Ihr Gartenhaus steht generell nichts im Weg. Dafür sollte das Grundstück allerdings über die benötigte Größe verfügen und dem Bebauungsplan entsprechen. Beachten Sie auch die Bebauungsgrenzen.
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