6 Wochen Lohnfortzahlung nach dem Arbeitsunfall - dass sollten Sie wissen
Das Wichtigste, das Sie bei einem Arbeitsunfall beachten müssen, ist die Tatsache, dass Sie nach Ihrem Arbeitsunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen müssen. Dieser legt dann den weiteren Behandlungsablauf fest. Bei einem Arbeitsunfall gibt es zuerst, wie bei jeder anderen Erkrankung auch, 6 Wochen lang die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
- Die Höhe der Lohnfortzahlung während dieser 6 Wochen entspricht, auch nach einem Arbeitsunfall, dem Lohn, der in der gleichen Zeit gezahlt würde, wenn die Erkrankung nicht eingetreten wäre. Sie beträgt laut Gesetz 70 % vom regelmäßigen Bruttolohn, aber maximal 90 % vom Nettolohn.
- Die Zahlung der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in den ersten 6 Wochen nach dem Arbeitsunfall basiert auf den gleichen gesetzlichen Vorschriften wie die "normale" Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnfortzahlung wird im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und gilt für alle Arbeitnehmer gleichermaßen.
- Nach Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber bekommen Sie bei einer "normalen" Erkrankung von Ihrer zuständigen Krankenkasse ganz automatisch Ihren Krankengeldzahlschein zugeschickt. Diesen müssen vom Arzt ausgefüllt zurückschicken und bekommen anschließend Ihr Krankengeld ausgezahlt.
- Nach einem Arbeitsunfall ist die Verfahrensweise ähnlich. Allerdings bekommen Sie kein Krankengeld, sondern Verletztengeld. Dieses wird Ihnen ebenfalls durch Ihre Krankenkasse ausgezahlt. Das Verletztengeld ist höher als das "normale" Krankengeld, liegt aber niemals über Ihrem Nettolohn.
So funktioniert die Auszahlung Ihres Verletztengeldes nach einem Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall erhalten Sie nach Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber anstelle von Krankengeld das sogenannte Verletztengeld durch Ihre Krankenkasse ausgezahlt.
- Hierfür schickt Ihnen Ihre Krankenkasse einen Zahlschein zu. Diesen müssen Sie vom behandelnden Arzt ausfüllen und unterschreiben lassen und an die Krankenkasse zurückschicken.
- Die Krankenkasse überweist das Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall immer rückwirkend. Der erste Zahlungszeitraum geht vom ersten Tag nach Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung bis zu dem Tag, den Ihr behandelnder Arzt als Letztes in Ihrem Zahlschein bestätigt hat. Dauert die Behandlung noch weiter an, bekommen Sie den Zahlschein wieder zugeschickt und Ihr Arzt muss ihn erneut ausfüllen, unterschreiben und Sie schicken ihn wieder zurück an die Krankenkasse. Diese zahlt Ihnen dann für den nun bestätigten Zeitraum Ihr Verletztengeld.
- Gerade nach einem Arbeitsunfall sind Sie auch nach Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung auf regelmäßige und pünktliche Zahlungseingänge angewiesen. Da sich aufgrund der Post- und Bearbeitungszeiten leicht Verzögerungen in den Zahlungsabläufen bilden, sollten Sie immer eine Kopie Ihres Zahlscheins für sich behalten. Sollten Sie zur nächsten Behandlung Ihren Zahlschein noch nicht wieder vorliegen haben, nehmen Sie diese Kopie mit zur nächsten Behandlung und lassen diese vom Arzt ausfüllen. So können Sie die weiterausgefüllte Kopie anstelle des Originalzahlscheins an die Krankenkasse schicken und auf diese Weise die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen. Allerdings sollen am Ende der Behandlung alle bestätigten Zeiten auf dem Originalzahlschein stehen.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie nach einem Arbeitsunfall keine freie Arztwahl haben.
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