Punkte in Flensburg einsehen - so geht's
- Für das Verkehrszentralregister - so heißt das "Punktekonto" in Flensburg offiziell - ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig. Dort können Sie auch Ihren eigenen Punktestand einsehen, und zwar kostenlos.
- Rufen Sie die Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes auf.
- Unter der Rubrik "Verkehrszentralregister" wählen Sie den Unterpunkt "Auskunft aus dem Verkehrszentralregister".
- Dort finden Sie die entsprechenden Formulare, die allerdings nur auf dem Postweg erledigt werden können.
- Wahlweise können Sie das Formular ausfüllen und zusammen mit Ihren Personendaten und einer Unterschrift (amtlich beglaubigt - dies kann man bei der Stadt/Gemeinde erledigen) nach Flensburg schicken oder alternativ eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses mitsenden. Die Anschrift steht auf der Internetseite.
- Als "Service vor Ort" können Sie die Auskunft über Ihren Punktestand auch persönlich in Flensburg einsehen. Die Öffnungszeiten und Bedingungen sind genannt. Vergessen Sie nicht, einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mitzubringen. Auch die Vorlage eines gültigen Dienstausweises ist möglich.
Schauen Sie sich ruhig auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes um. Dort finden Sie auch viele Informationen über die Fahrerlaubnis, den Bußgeldkatalog sowie das Punktesystem.
Wissenswertes zum Verkehrszentralregister
- Auf der Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes werden im Verkehrszentralregister in Flensburg strafgerichtliche Verurteilungen wegen eines Verkehrsdelikts, Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit einem Fahrverbot oder einer Geldbuße von mindestens 40 € sowie Entscheidungen von Verwaltungsbehörden zur Versagung oder Entziehung Ihres Führerscheins und Bescheinigungen über eine Teilnahme an einem Aufbauseminar erfasst und eingetragen.
- Beachten Sie, dass die Eintragungen nach einem bestimmten zeitlichen und rechtlichen System gelöscht werden. Vor allem müssen Sie wissen, dass eine gelöschte Eintragung wieder auflebt, wenn in einem Übergangszeitraum eine neue Eintragung hinzukommt. Die Löschungen erfolgen also vorläufig und setzen Ihre Bewährung voraus.
Weiterer Autor: Volker Beeden
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?