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1000-Punkte-Regel - so bleiben Sie unterhalb der Kennzeichnungspflicht

So halten Sie die 100-Punkte-Regel ein.
So halten Sie die 100-Punkte-Regel ein.
Wer Gefahrgut transportieren muss, steht oft vor der Frage, ob der Fahrer den ADR-Schein braucht, und wie das Fahrzeug zu kennzeichnen ist. Nutzen Sie doch einfach die 1000-Punkte-Regel, dann brauchen Sie sich darüber keine Gedanken zu machen.

Errechnen der Beförderungsmenge nach der 1000-Punkte-Regel

Inhaber des ADR-Scheines kennen das sicher schon, wenn Sie die 1000-Punkte-Regel anwenden wollen, müssen Sie den Gefahrstoff kennen und dessen Beförderungskategorie bzw. den Multiplikator. Diese Angaben finden Sie in der Regel in den zu den Stoffen gehörigen Datenblättern.

  1. Die Punkte errechnen Sie, indem Sie die Menge, die befördert werden soll, mit dem jeweiligen Faktor multiplizieren. Zum Beispiel 20 kg "UN 1001 Acetylen, gelöst 2.1“, was Beförderungskategorie 2 und einen Faktor von 3 bedeutet. Multiplizieren Sie also 20 mit 3 und Sie bekommen 60 Punkte heraus.
  2. Machen Sie das für alle Stoffe, die Sie in einer Fracht transportieren wollen. Addieren Sie dann die Punkte, die Sie für jeden Stoff heraus bekommen haben. Wenn Sie weniger oder genau 1000 Punkte erhalten, unterliegen Sie mit der Fracht der Freistellung, Sie müssen das Fahrzeug nicht als Gefahrguttransporter kennzeichnen. Wenn Sie mehr als 1000 Punkte erreichen, müssen Sie einen Teil der Fracht mit einem anderen Fahrzeug transportieren oder die Fracht kennzeichnen, der Fahrer braucht dann einen ADR-Schein.

Die Regel bezieht sich immer auf die Einheit Fahrzeug und Hänger - wenn vorhanden. Es bringt also nichts, wenn Sie die Ladung zwischen Hänger und Zugfahrzeug verteilen. In der Praxis besteht oft die Gefahr, dass kurzfristig umgekoppelt wird. So kann eine Fracht, die unterhalb von 1.000 Punkten liegt, zu einer Fracht werden, die dieser Regelung nicht mehr entspricht. (Ursprünglich: Lkw 750 Punkte + Hänger 250 Punkte, anschließend Lkw 750 Punkte + Hänger 260 Punkte). Achten Sie also immer auf die Ladung von Hänger und Zugfahrzeug zusammen.

Das müssen Sie zusätzlich beachten

Sie unterliegen mit dem Transport natürlich auch, wenn Sie die 1000-Punkte-Regel nutzen, weiter der Gefahrstoffverordnung. Daher gilt:

  • Die Güter müssen in bauartzugelassenen Verpackungen sein. Beispiel: Wenn Sie Benzin transportieren, muss das Behältnis für Benzin zugelassen sein, Benzin im Wasserkanister oder im Regenfass erfüllt die Bedingung dagegen nicht.
  • Die Verpackungen müssen mit einem passenden Gefahrzettel und der UN-Nummer des Inhalts versehen sein. Dabei muss deutlich ein „UN“ vor den Ziffern stehen..
  • Sie müssen ordnungsgemäße Beförderungspapiere erstellen und dabeihaben. Achten Sie auf den Vermerk:  "Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen“. Wenn Sie mehrere Sendungen von verschiedenen Absendern transportieren, muss der Vermerk nicht dabei stehen. Außerdem muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge in den Papieren verzeichnet sein.
  • Der Fahrer braucht in dem Fall keinen ADR-Schein, aber Sie müssen darauf achten, dass ein Feuerlöscher (Mindestfassungsvermögen 2 Kg) vorhanden ist. Auch wenn Sie die 1000-Punkte-Regel nutzen können, muss die Ladungssicherung gewährleistet sein. Die Ladung müssen Sie so verstauen, dass diese untereinander und zu den Wänden des Fahrzeugs sich nur geringfügig bewegen kann.

Beachten Sie auch, dass es, auch wenn die Fracht die Bedingungen der 1000-Punkte-Regel entspricht, es durchaus Probleme in Tunneldurchfahrten geben kann. Zum Beispiel dürfen „UN 1001 Acetylen, gelöst, 2.1“ nach der Regel bis zu einer Menge von 333 kg transportieren in Tunnels gelten aber nur 150 kg als bewilligungsfrei.

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