Alle Kategorien
Suche

Zwischenzeugnis beantragen oder nicht? - Eine Entscheidungshilfe

Zwischenzeugnis beantragen - oder besser nicht?
Zwischenzeugnis beantragen - oder besser nicht?
Wer als Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz wechseln möchte, tut gut daran, eine möglichst vollständige Bewerbungsmappe an den potenziell neuen Arbeitgeber zu versenden. Nicht immer jedoch ist es eine gute Idee, beim bisherigen Chef ein Zwischenzeugnis zu beantragen.

Das Zwischenzeugnis - Sinn und Zweck

  • Zunächst dient ein Zwischenzeugnis der Beurteilung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers bis zum Ausstellungszeitpunkt und wird vor allem bei firmeninternem Wechsel des Vorgesetzten, Versetzung des Arbeitnehmers in eine andere Abteilung oder schlicht Umstrukturierung hinsichtlich der verteilten Aufgaben ausgestellt.
  • In solchen Fällen tut ein Arbeitnehmer auch gut daran, ein Zwischenzeugnis zu beantragen. Denn endet das Arbeitsverhältnis danach aus welchem Grund auch immer, beispielsweise, weil der Arbeitnehmer den neuen Aufgaben nicht gewachsen ist oder auch mit dem neuen Vorgesetzten nicht gut zurecht kommt, hat der Angestellte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, dass nicht schlechter ausfallen darf als das zuvor ausgestellte Zwischenzeugnis. Dies schützt den Arbeitnehmer im gewissen Rahmen vor der sogenannten "Weglobung", bei der ihm immer anspruchsvollere Aufgaben zugewiesen werden, bis er freiwillig aufgrund von Überforderung das Weite sucht. Hat er sich zuvor ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, geht er wenigstens mit einem guten Arbeitszeugnis aus der Sache hervor.
  • Selbstverständlich hat das Zwischenzeugnis auch noch eine dokumentarische Funktion, denn allzu oft kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer, der ein Unternehmen verlässt, nur noch ein Zeugnis, in dem die zuletzt ausgeführte Tätigkeit beschrieben wird, bekommt und die zuvor erbrachte Leistung vollkommen in den Hintergrund rückt. Wenn Sie ein Zwischenzeugnis beantragen, können Sie hier vorbeugen.

Zeugnis beantragen - ja oder nein?

  • Während in den oben aufgezählten Fällen das Beantragen eines Zwischenzeugnisses immer eine gute Idee ist, gibt es eine Situation, in der das Ganze gut überlegt sein sollte: Der vom Arbeitnehmer initiierte Wechsel des Arbeitsplatzes.
  • Der Grund liegt auf der Hand: Ein Arbeitgeber, der erst einmal Wind davon bekommen hat, dass der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechseln möchte und also auch nicht mehr mit dem Herzen bei der Sache ist, wird diesen weder aufhalten, noch besonders freundlich behandeln. Außerdem ist der Arbeitgeber aufgrund des Zwischenzeugnisses dann hinreichend vorgewarnt und wird dies auch bleiben - selbst, wenn es mit der neuen Stelle nichts werden sollte.
Teilen: