Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis vor der Elternzeit ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dass ein Zwischenzeugnis dann beantragt werden kann, wenn eine längere Arbeitsunterbrechung ansteht. Sie sollten aber bedenken, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf ein solches Zeugnis gibt. Im Normalfall gibt es hier aber keine Probleme.
Ein Zwischenzeugnis vor der Elternzeit - das Gespräch suchen
- Sie sollten bereits frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, wenn Sie ein Zwischenzeugnis vor der Elternzeit beantragen wollen.
- Natürlich wird dieser Sie dann fragen, weshalb Sie ein solches Zeugnis benötigen.
- Sie sollten ihm dann darlegen, dass es zum Beispiel vorkommen kann, dass Sie ein solches Zeugnis bei einer Behörde vorlegen müssen und deshalb nicht nochmals die Firma aufsuchen wollen.
- Ein solches Zeugnis ist auch in dem Falle wichtig, wenn Ihr Arbeitgeber während Ihrer Elternzeit zum Beispiel in Konkurs gerät. Dann haben Sie die Möglichkeit, sich zumindest mit einem solchen Zwischenzeugnis bei einer anderen Firma zu bewerben.
Der Inhalt vom Zwischenzeugnis
- Ein Zwischenzeugnis vor der Elternzeit kann als einfaches oder aber qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Der Unterschied besteht darin, dass beim einfachen Zeugnis nur eine Gesamtbeurteilung Ihrer Leistung stattfindet, während beim qualifizierten Zeugnis, Ihre speziellen Fähigkeiten aufgeführt werden.
- Die allgemein übliche Schlussformel lautet in aller Regel so: Er oder Sie erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch anlässlich des Beginns der Elternzeit. Wir danken für die bisherigen Leistungen und freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit nach Abschluss der Elternzeit.
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