Seit 1997 ist Ihnen in der Schweiz als Ausländer erlaubt, offiziell Ferienimmobilien zu kaufen, die Sie als Zweitwohnsitz nutzen können.
Zweitwohnsitz in der Schweiz als Tourist oder zur Arbeitsaufnahme
Mittlerweile gehören längst auch sehr viele Bürger aus Frankreich oder Großbritannien zu jenen, die sich in den Urlaubsregionen der Schweiz Zweitwohnsitze zugelegt haben.
In einigen Regionen der Schweiz werden etwa 30 Prozent, in einigen Gemeinden bis zu 80 Prozent, aller Häuser und Wohnungen als Zweitwohnung genutzt.
Sie erhalten aus diesen Gründen nicht einmal als Einheimischer mehr günstiges Bauland oder eine Wohnung. Auch wenn Sie einen Zweitwohnsitz lediglich mieten wollen, ist das sehr teuer.
In der Schweiz können Sie nicht nur gut Urlaub machen, auch zum Arbeiten ist das Land zu empfehlen. In den letzten Jahren hat es bezüglich der Arbeitsaufnahme eine Reihe von Erleichterungen gegeben.
Unterschiedliche Vorschriften für Arbeitsaufnahmen und touristischen Aufenthalt
Wenn Sie einen Zweitwohnsitz in der Schweiz unterhalten, benötigen Sie für einen Aufenthalt als Nichterwerbstätiger (Tourist, Rentner) bei einer Dauer von weniger als 90 Tagen keine gesonderte Aufenthaltsbewilligung.
- Bei einem längeren Aufenthalt wird von Ihnen der Nachweis verlangt, dass Sie über eigene finanzielle Mittel zum Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes verfügen.
- Zusätzlich benötigen Sie eine in der Schweiz Leistungen erbringende Kranken- und Unfallversicherung. Die Gültigkeitsdauer Ihrer ersten Aufenthaltsbewilligung beträgt normalerweise fünf Jahre.
- Möchten Sie eine Arbeit aufnehmen, brauchen Sie in jedem Fall eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsbewilligung.
- Außerdem müssen Sie sich und einen Zweitwohnsitz (Mietwohnung, Ferienimmobilie) immer bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
- Weitere Informationen über das genaue Vorgehen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres infrage kommenden Wohnorts.
- Aus steuerrechtlicher Sicht hat die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in der Schweiz nur dann Folgen, wenn Sie durch eine bewilligte Arbeitsaufnahme Einkommen erzielen und unter Umständen, wenn Sie mehr als sechs Monate pro Jahr dort leben.
- Solange Sie einen Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet haben, werden Sie in der Schweiz als Steuerausländer und am Hauptwohnsitz als normaler steuerpflichtiger Bürger behandelt.
Halten Sie sich länger als 12 Monate in der Schweiz auf und führen Sie Ihren Pkw oder ein Motorrad mit sich, müssen Sie die Fahrzeuge in der Schweiz ummelden und den Führerschein umschreiben.
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