Was Sie benötigen
- Personalausweis
- Meldestelle
- In Deutschland ist es nach den Meldegesetzen vorgeschrieben, das jeder Nebenwohnsitz bei dem dazugehörigen Einwohnermeldeamt angemeldet und auch wieder abgemeldet werden muss. Das ist wichtig, da viele Städte eine Zweitwohnungssteuer erheben. Das versäumen der An- oder Abmeldung gilt als Verstoß gegen die Meldepflicht und wird als Ordnungswidrigkeit gehandelt.
Daher müssen Sie immer rechtzeitig den neuen Zweitwohnsitz anmelden und bei Aufgabe wieder abmelden.
Persönliche Abmeldung des Zweitwohnsitzes bei der Meldestelle
- Die Abmeldung kann mittlerweile sowohl beim Einwohnermeldeamt Ihres Erst- als auch Ihres Zweitwohnsitzes erfolgen.
- Bei der persönlichen Abmeldung benötigen Sie den Personalausweises und das ausgefüllte Formblatt des Einwohnermeldeamtes.
- Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Amtes und die Wartezeiten.
- Eine Online Abmeldung ist in der Regel nicht möglich.
Schriftliche Abmeldung des Zweitwohnsitzes bei der Meldestelle
- Die Abmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt des Zweitwohnsitzes.
- Bei der schriftlichen Abmeldung müssen Sie Ihre neue und alte Adresse, den vollständigen Namen und das genaue Datum des Auszuges angeben.
- Hier müssen Sie lediglich die Zustellungszeiten der Post von circa zwei Tagen beachten, da Sie sich zeitnah zum Tag des Auszuges abmelden müssen.
Viele Behörden bieten Ihnen das Formular für die An- und Abmeldung vom Zweitwohnsitz bereits online zum Download an - so geht's schneller. Es ist eine Überlegung wert, ob Sie die schriftliche Abmeldung der persönlichen Abmeldung vorziehen. So erspart Sie sich die Wartezeit im Einwohnermeldeamt, den Weg dorthin und die meist unvorteilhaften Öffnungszeiten.
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