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Wann ein zweiter Wohnsitz absetzbar ist
- Ein zweiter Wohnsitz ist für viele Arbeitnehmer unumgänglich, die flexibel sein wollen oder eine Familie an ihrem ursprünglichen Wohnort haben. Der Gesetzgeber erleichtert diese Flexibilität, indem man den Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen kann. Zu beachten sind jedoch ein paar Punkte, die gewissermaßen als Definition des Zweitwohnsitzes fungieren.
- Ein zweiter Wohnsitz muss dauerhaft angenommen werden. Ein hin und wieder in Anspruch genommenes Hotelzimmer oder ein in unregelmäßigen Abständen gemietetes Zimmer ist kein Zweitwohnsitz. Regelmäßig muss die betreffende Person dorthin reisen und dort unterkommen. Dabei kann, wenn die Regelmäßigkeit gegeben ist, als zweiter Wohnsitz ein Hotelzimmer ebenso abgesetzt werden wie eine kleine Wohnung.
- Beim Absetzen eines Zweitwohnsitzes dürfen Sie jedoch ein gewisses Maß nicht überschreiten. 60 Quadratmeter Wohnfläche werden vom Gesetzgeber als angemessen für einen zweiten Wohnsitz angesehen. Eine große Villa oder ein Luxus-Apartment wird dagegen nur schwer abzusetzen sein.
- Als Begründung dafür, eine Wohnung als zweiten Wohnsitz geltend zu machen, müssen berufliche Argumente angeführt werden. Es genügt nicht, wenn Sie in der zweiten Stadt Verwandte haben, die Sie öfter besuchen möchten. Vielmehr müssen Sie in der zweiten Stadt einem Beruf nachgehen.
- Die berufliche Tätigkeit wiederum weist auf einen anderen wichtigen Faktor hin. Ein zweiter Wohnsitz kann nur dann von Ihnen abgesetzt werden, wenn Sie Steuern zahlen. Dies ist relevant, wenn Sie beispielsweise Student sind. Auch gilt ein Zimmer bei den Eltern nicht als relevant genug für den Erst- oder Zweitwohnsitz. Bevor Sie sich also daran machen, die Kosten der Miete von der Steuer abzusetzen, müssen Sie genau prüfen, ob Sie selbst überhaupt so etwas machen können.
- Ein zweiter Wohnsitz muss in der Steuererklärung unter dem Punkt "Werbekosten" abgesetzt werden. Dabei interessieren in erster Linie die Mietkosten. Die Begründung wäre dann eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen. Wenn die Begründung stimmt und die Mietkosten nicht allzu abwegig sind, sollte es kein Problem sein, einen Zweitwohnsitz von der Steuer abzusetzen.
- Ebenfalls absetzen kann man bei einer doppelten Haushaltsführung die Heimfahrt und die Umzugskosten. Kann ein einzelnes Zimmer bei den Eltern nicht abgesetzt werden, lohnt es sich immer noch, die Fahrtkosten abzusetzen.
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