Die Augen verändern sich genauso wie der Körper insgesamt, deshalb benötigen die meisten Brillenträger regelmäßig eine angepasste Sehhilfe. Doch wer mit dem Hartz-IV-Regelsatz auskommen muss, kann eine Brille meist nicht bezahlen. Die Kosten für das Gestell halten sich zwar im Rahmen, doch wenn spezielle Gläser benötigt werden, beträgt der Rechnungsbetrag schnell mehrere hundert Euro – eine Summe, die kein Hartz-IV-Empfänger aus dem Stehgreif aufbringen kann.
Kein Zuschuss für Brillen bei Hartz IV
- Die Brille ist im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig. Für die meisten Brillenträger ist sie wichtiger als moderne Kleidung oder ein zweites Paar Schuhe, trotzdem werden Brillen im Hartz-VI-Regelsatz nicht bedacht.
- Brillen, aber auch Zahnersatz und orthopädische Schuhe fallen nicht unter die sogenannte Härtefallregelung. Das heißt konkret, das Amt gewährt dafür keine Zuschüsse, weil kein laufender, sondern nur ein einmaliger Bedarf besteht.
- Natürlich steht es jedem Hartz-IV-Empfänger frei, trotzdem einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die Argumentation könnte beispielsweise darauf bauen, dass die Sehhilfe benötigt wird, um einer geregelt Arbeit nachzugehen. Da der Gesetzgeber derartige Zuschüsse nicht vorschreibt, sind positive Entscheidungen auf diese Anträge jedoch die absolute Ausnahme. Um überhaupt eine Chance zu haben, legen Sie dem Antrag auf Kostenübernahme ein Schreiben Ihrer Krankenkasse bei, dass sie die Kosten für die neue Brille nicht übernehmen wird.
- Wer eine neue Brille benötigt und den Rechnungsbetrag nicht selbst aufbringen kann, hat natürlich auch die Möglichkeit bei der ARGE ein Darlehen zu beantragen. In der Regel liegt die Tilgungsrate bei 10 Prozent des monatlichen Regelsatzes. Über die meisten Optiker lässt sich auch eine herkömmliche Finanzierung realisieren, dann kann auf die aufwändige Antragstellung beim Amt verzichtet werden.
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