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Zuschlag - Karfreitag arbeiten und richtig entlohnt werden

Inhaltsverzeichnis

Handeln Sie einen Karfreitagszuschlag aus.
Handeln Sie einen Karfreitagszuschlag aus.
Normalerweise darf man an gesetzlichen Feiertagen in Deutschland nicht arbeiten, aber das ist in der Praxis schlecht umzusetzen. Es gibt viele Berufe, die natürlich auch an Feiertagen ausgeführt werden müssen, wie zum Beispiel im Krankenhaus, für Notdienste oder ähnliche Tätigkeiten. Wenn Sei einer von denen sind, die Karfreitag arbeiten, dann sollten Sie dafür auch angemessen entlohnt werden.

Was Sie benötigen

  • Verhandlungsgeschick
  • Tarifvertrag

Zuschlag für Karfreitag verhandeln

Als Erstes sollten Sie natürlich nachschauen, ob in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag die Bezahlung von gesetzlichen Feiertagen vereinbart wurde oder nicht.

  • Wenn Sie in einem Beruf arbeiten, bei dem vorher schon klar ist, dass man auf Sie als Arbeitskraft auch außerhalb regulärer Dienstzeiten angewiesen ist, zum Beispiel als Krankenschwester oder Polizist, dann wird dies wahrscheinlich vorher schon abgeklärt gewesen sein.
  • Wenn es tariflich im Vertrag vereinbart ist, dann können Sie mit dem Zuschlag rechnen, der im Vertrag steht. Normalerweise wird sich im Schichtdienst dann abgewechselt, wenn es um die gesetzlichen Feiertage geht, sowie auch Weihnachten und Neujahr. So hat jeder mal frei oder muss arbeiten und wird dafür entsprechend entlohnt.
  • Falls in Ihrem Vertrag jedoch nichts drin steht über die Entlohnung von einem Zuschlag für Karfreitag oder generell gesetzliche Feiertage, dann müssten Sie dies mit dem Arbeitgeber verhandeln, vorausgesetzt, er möchte, dass Sie am Karfreitag arbeiten.
  • Es ist generell nicht gesetzlich geregelt, wie viel Zuschlag man für einen Karfreitag bekommt, aber üblich ist es einen Zuschlag zu zahlen, der etwa dem normalen Arbeitslohn entspricht. Feiertagsarbeit wird mit bis zu 125% vergütet.

Lohnverhandlung für Karfreitagsarbeit

  • Sie müssen den Zuschlag für Karfreitag natürlich vorher mit dem Chef besprechen. Machen Sie dies nicht erst ein oder zwei Tage vor Karfreitag. Sobald Sie wissen, dass Sie Karfreitag arbeiten sollen, sollten Sie in einer günstigen Stunde Ihren Chef ansprechen oder einen Termin machen.
  • Überlegen Sie sich, was Sie an Lohn für den Karfreitag erwarten. Außerdem versuchen Sie rauszufinden, wie wichtig dem Chef Ihre Anwesenheit am Karfreitag ist. Dann haben Sie eine Basis für die Verhandlung.
  • Fragen Sie ihn direkt nach der Vergütung und ob es da firmenintern eine Vereinbarung gibt, wie es mit den Zuschlägen an gesetzlichen Feiertagen gehandelt wird. Eventuell wurde dies bereits intern aber nicht offiziell festgelegt und Sie wissen gar nichts davon.
  • Bleiben Sie immer freundlich, verlangen Sie nicht einfach den Zuschlag, sondern versuchen Sie freundlich aber bestimmend den Zuschlag vorzuschlagen und einzufordern.
  • Überzeugen Sie Ihren Chef, dass Sie die richtige Person sind, um den Job zu schaffen und dass Sie sich den Zuschlag auch verdienen, indem Sie volle Arbeit leisten. Da es viele andere gibt, die an Feiertagen eher ungern arbeiten, haben Sie wahrscheinlich gute Chancen, dass Ihr Chef Ihnen einen Zuschlag zusagt.
  • Natürlich muss es auch Arbeit geben. Es ist unsinnig, seine Arbeitskraft anzubieten, wenn der Laden z. B. sowie geschlossen ist oder keine Kunden da sind. 
  • Sie können Ihren Arbeitgeber auch darauf aufmerksam machen, dass Zuschläge bis zu einem bestimmten Betrag auch steuerfrei sind.
  • Falls der Chef keinen Zuschlag bietet oder nur einen ganz geringen, weisen Sie ihn auf den Wert Ihrer Arbeit hin. Formulierungen wie: "Außer mir ist keiner da, der die Arbeit machen könnte, aber ich brauche den freien Tag." sind gut. Dann können Sie etwas in Richtung von "Naja, für den doppelten Lohn würde ich es mir überlegen" sagen.
  • Erklären Sie dem Chef, wieso Sie z.B. den doppelten Lohn als angemessen empfingen, indem Sie auf Tarifverträge hinweisen. Auch das Argument, „selbst das Finanzamt hält das für angemessen, sonst wären die Zuschläge nicht steuerfrei“ ist gut.
  • Vermeiden Sie Drohungen oder Beschimpfungen, das führt zu nichts. Sagen Sie nichts wie: "Dann können Sie sehen wie Sie das ohne mich schaffen." und auf keinen Fall etwas, das nach "Ausbeuter" oder "Halsabschneider" klingt. Bleiben Sie ruhig und sachlich.

Wenn Sie es richtig angehen, sollte Ihrem Zuschlag zu Karfreitag nichts im Wege stehen.

Weiterer Autor: Roswitha Gladel

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