Wenn Sie ein Paket versenden, sollten Sie sich nicht nur einer Waage bedienen, um den Preis zu ermitteln. Auch die Paketgrößen können entscheidend dafür sein, wie viel Porto Sie zahlen müssen. Allerdings bestehen hier Unterschiede zwischen verschiedenen Transportdiensten.
Zulässige Paketgrößen für den Privatversand über DHL
- Meist wird noch die Post bzw. DHL als Standardversender genutzt. Hier können Sie sich sowohl an den Paketgrößen als auch am Gewicht Ihrer Pakete orientieren, um das nötige Porto zu ermitteln. Außerdem gibt es bei DHL ein Mindestmaß für Pakete mit den Kantenlängen 1 x 11 x 15 cm.
- Ein kleines Paket mit bis zu 2 Kilo Gewicht darf die Maße 60 x 30 x 15 cm nicht überschreiten. Sobald es schwerer als 2 Kilogramm oder größer als die angegebenen Maße ist, wird ein höheres Porto berechnet.
- Bei der folgenden Kategorie gelten Maximalmaße von 120 x 60 x 60 cm. Allerdings werden hier Pakte mit bis zu 10 kg, bis zu 20 kg und bis zu 31,5 kg Gewicht unterschieden.
Pakete über andere Unternehmen versenden
- Bei den meisten Versandunternehmen wird das Porto nicht nach dem Gewicht, sondern nach der Paketgröße ermittelt. Hierbei wird als Höchstgewicht jedoch meist zwischen 20 und 40 kg angesetzt.
- Die zulässigen Höchstmaße der Pakete ergeben sich bei diesen Unternehmen meist aus der Summe der Kantenlängen der längsten und kürzesten Seite. Ein Päckchen darf in den meisten Fällen nicht größer als 37 cm Gesamtkantenlänge sein.
- Pakete werden oft in die Klassen S, M oder L eingeordnet. Pakete der Klasse S haben eine Gesamtlänge von 50 cm.
- Für mittelgroße Pakete beträgt der Richtwert zwischen 50 und 80 cm. Große Pakete hingegen können eine Gesamtkantenlänge von bis zu 120 cm aufweisen.
Für Sperrguttransporte oder ungewöhnliche Verpackungsformen sollten Sie vor der Frankierung nachfragen, welches Versandunternehmen dafür zuständig ist.
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