Was Sie benötigen
- Zuversicht
- Selbstvertrauen
- richtige Anlaufstellen
- Freunde
Zuhause rausgeflogen- Was Sie jetzt tun sollten
- Wenn Sie zuhause rausgeflogen sind, stellt sich zunächst einmal die Frage, wo Sie jetzt unterkommen und was Sie weiterhin tun.
- Rufen Sie zunächst einmal Freunde, Bekannte oder Verwandte an und bitten diese, dort einige Tage unterzukommen. So können Sie sich in Ruhe überlegen, wie es weitergeht.
- Während dieser paar Tage sollten Sie erst einmal auf Kontakt mit Ihrem Zuhause verzichten. Die Wogen müssen sich zunächst einmal glätten.
- Dann ist es wichtig, dass Sie die Situation richtig einschätzen. War der Rauswurf nur eine Kurzschlussreaktion und Sie denken, dass die Beziehung zwischen Ihnen und Ihren Eltern wieder besser werden könnte, können Sie nach ein paar Tagen noch einmal das ruhige Gespräch mit ihnen suchen.
- Wenn Ihr Zuhause allerdings schon seit langem nur noch eine einzige Qual ist und die Beziehung zu Ihren Eltern total zerrüttet ist, müssen Sie sich überlegen, wie es weitergeht.
- Vertrauen Sie sich dazu auch den Eltern Ihrer Freunde, Ihren Lehrern oder anderen Erwachsenen in Ihrem Umfeld an, die Ihnen weiterhelfen können.
Anlaufstellen, die Sie als Rausgeflogener aufsuchen sollten
- Wenn Sie von zuhause rausgeflogen sind und nicht weiter wissen, sollten Sie unbedingt das Jugendamt oder die Jugendhilfe Ihrer Stadt aufsuchen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern bestehen auf ein Gespräch mit einem Mitarbeiter und erklären Sie, dass Sie nicht wissen, was Sie jetzt machen sollen und wohin Sie gehen sollen. In der Regel kann Sie das Jugendamt auch kurzfristig in einer Wohngruppe oder einer ähnlichen Unterkunft unterbringen.
- Um erst einmal Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, wird Sie das Jugendamt wahrscheinlich auch ans Sozialamt oder die Arbeitsagentur weiterverweisen, damit Sie Sozialleistungen erhalten.
- Wenn Sie noch zur Schule gehen, sich in Ausbildung oder im Studium befinden, sind Ihre Eltern unterhaltspflichtig. Reden Sie mit Ihrem Sozialarbeiter vom Jugendamt darüber, wie Sie Ihren Unterhalt durch ein Gespräch oder eventuell durch eine Klage einfordern können.
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