Zimmerlautstärke - ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn
- Ein großes Thema in puncto Lärmbelästigung stellt die heimische Stereoanlage oder auch der Fernseher dar, da Sie hier ab 22:00 - 7:00 Uhr besonders darauf zu achten haben, hier Zimmerlautstärke einzuhalten. Dies gibt Ihnen allerdings nicht das Recht, in der übrigen Zeit Ihre Nachbarn mit übermäßig lauter Musik zu traktieren. Sie müssen zu jeder Tageszeit darauf bedacht sein, andere Bewohner eines Hauses nicht über Gebühr zu belästigen.
- Das Messen der einzuhaltenden Lautstärke kann sich als sehr schwierig darstellen, da der einzuhaltende Schalldruckpegel so bemessen sein muss, dass Sie in den an Ihre Wohnung angrenzenden Räumen der Nachbarschaft nicht den dort wohnüblichen Geräuschpegel übertrifft. Was nichts anderes bedeutet, als das, was Sie als leise empfinden, aufgrund der baulichen Beschaffenheit des Hauses dem Nachbarn zu Recht stören könnte.
- Um hier den Frieden zu erhalten, empfiehlt es sich, die Nachbarn anzusprechen und zu bitten, mit Ihnen gemeinsam die für alle Seiten angenehmen Geräuschpegel festzustellen. Denn Sie alleine werden das richtige Maß nicht erkennen können. Selbst wenn Sie ein Schalldruckmessgerät einsetzen würden, könnten Sie hier nur den herrschenden Geräuschpegel innerhalb Ihrer eigenen vier Wände ermitteln. Wie der bei Ihnen produzierte "Lärm" in den benachbarten Räumen ankommt, können Sie auf Ihrer Seite der Wand nicht feststellen.
Das Messen muss in der jeweiligen Nachbarwohnung erfolgen
Da es sich beim Ermitteln der Zimmerlautstärke um keinen Messvorgang, der mit technischen Gerätschaften erfolgt, handelt, sondern eher das subjektive Erleben einer betreffenden Person erfassen sollte, reicht hier in der Regel das menschliche Gehör absolut aus.
- Sprechen Sie ihre betreffenden Nachbarn auf dieses Thema an und bitten Sie diese um ihre Mithilfe. Machen Sie deutlich, dass Sie bei all Ihren Bemühungen niemanden in seiner Nachtruhe zu stören, nicht wissen können, wie die von Ihnen als Zimmerlautstärke empfundene Geräuschkulisse in der angrenzenden Wohnung ankommt.
- Stellen Sie nun den Fernseher bzw. Ihre Stereoanlage so ein, wie Sie es für sich als angenehm aber nicht zu laut empfinden.
- Geben Sie dem jeweiligen Nachbarn nun die Möglichkeit, sich von der Lautstärke in Ihrer Wohnung zu überzeugen.
- Wechseln Sie dann in die Nachbarwohnung und stellen Sie dort ebenfalls gemeinsam fest, wie die bei Ihnen eingestellte Lautstärke des betreffenden Gerätes hier wahrgenommen wird.
- Passen Sie die Lautstärke jetzt so weit an, dass Ihr nebenan wohnender Hausgenosse in seiner Nachtruhe nicht gestört wird. Am Ende haben Sie die individuelle Zimmerlautstärke festgestellt. Wenn diese nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt, müssen Sie dementsprechende Maßnahmen einleiten.
Sollten hier bauliche Veränderungen bzw. Schalldämmungen notwendig werden, um Ihnen einen angenehmen Fernsehabend oder ungetrübten Musikgenuss zu ermöglichen, der keinen Beschwerdegrund darstellt, sollten Sie den Eigentümer der Immobilie hierauf ansprechen.
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