Ein Mahnbescheid wird niemals grundlos zugestellt. In der Regel bedeutet dies, dass eine Rechnung nicht bezahlt wurde und der Zahlungspflichtige auch nicht auf die Mahnschreiben des Gläubigers reagiert hat. Denn ein Mahnbescheid darf nur dann ausgestellt werden, wenn die nötige Anzahl an Mahnungen beachtet wurde und der Zahlungspflichtige trotz allem nicht reagiert hat.
Wie Sie auf den Mahnbescheid reagieren können
- Wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wird, dann haben Sie zwei Möglichkeiten, wie Sie darauf reagieren. Diese Reaktion ist davon abhängig, ob der Mahnbescheid seine Richtigkeit hat oder nicht.
- Sollte der Mahnbescheid in Ordnung sein, d.h. es besteht die Forderung Ihnen gegenüber und Sie haben auf die Mahnungen nicht reagiert, dann sollten Sie möglichst schnell den Mahnbescheid bezahlen. Im Falle des Nicht-Bezahlens würden nur wesentlich mehr Kosten entstehen, da der nächste Schritt ein Vollstreckungsbescheid ist.
- Für den Fall, dass der Mahnbescheid keine Richtigkeit hatte, sollten Sie wie folgt vorgehen: Legen Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Dieser Widerspruch ist immer schriftlich einzulegen. Damit Ihr Widerspruch schneller vom Amtsgericht bearbeitet wird, sollten Sie das Formular verwenden, das dem Mahnbescheid angehängt wurde. In diesem Einspruch können, müssen Sie aber keine Gründe angeben, weshalb der Mahnbescheid aus Ihrer Sicht nicht "gültig" ist. Es kommt automatisch zu einem normalen Gerichtsverfahren, in dem Sie Ihre Gründe immer noch angeben können.
- Sie sollten in beiden Fällen die Fristen von zwei Wochen einhalten, sowohl beim Begleichen des Mahnbescheides als auch beim Durchführen eines Widerspruches. Im letzteren Fall ist die Einhaltung der Frist noch mal wichtiger, da sonst relativ schnell ein Vollstreckungsbescheid angeordnet wird. Dieser wäre nicht nur unangenehm, weil mehr Kosten entstehen. Im letzteren Fall ist die Einhaltung der Frist noch mal wichtiger, da sonst relativ schnell ein Vollstreckungsbescheid angeordnet wird.
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