Immer genau aufpassen: Kellerräume können, müssen aber nicht dazugehören!
Es gibt zwei verschiedene Berechnungsmöglichkeiten für die Ermittlung der Wohnfläche. Je nachdem, welche Berechnungsmethode vereinbart wird, kann dies enorme Auswirkungen haben. Wird die Wohnflächenverordnung angewendet, zählen Kellerräume und Hobbyraum nicht zur Wohnfläche. Falls die Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277 erfolgt, sieht es ganz anders aus. In diesem Fall zählen sonstige Räume wie Waschküche, Heizungsräume und Kellerräume zur Wohnfläche. Für Sie ist es also am besten, wenn die Wohnflächenverordnung zur Anwendung kommt.
Da die Räumlichkeiten zum Teil eine große Fläche ausmachen können, sollten Sie genauer aufpassen und auch nachrechnen. Wird eine falsche Wohnfläche angegeben, zahlen Sie möglicherweise viel zu viel Miete. Auch auf die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung wirkt sich eine zu groß angegebene Wohnfläche aus.
Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277 im Überblick
Wird im Mietvertrag die Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277 vereinbart, kann es für Sie deutlich teurer werden. Kommt diese Berechnung zur Anwendung, müssen Sie folgende Faktoren beachten:
- Grundfläche = Wohnfläche
- Sämtliche Räumlichkeiten (unabhängig der Raumhöhe) gehören zur Wohnfläche (Garage, Keller,… eingeschlossen)
- Auch weitere Bereiche wie Balkone und Terrassen, Wintergärten und Schwimmbäder zählen hinzu
Hieran können Sie sich schon ausmalen, dass Sie deutlich mehr Kosten für die Miete einrechnen müssen. Diese Berechnungsmethode ist für Sie als Mieter ziemlich ungünstig.
Wohnflächenverordnung genau erklärt
Für Sie als Mieter ist die Wohnflächenverordnung zur Ermittlung der Wohnfläche vorteilhafter. In dem Fall können Sie sich teils bis zu 30 oder 40 Prozent sparen, da die Grundfläche nicht gleich Wohnfläche ist. Folgende Punkte gelten für die Wohnflächenverordnung:
- Raumhöhe spielt bei Ermittlung der Wohnfläche eine Rolle (Flächen unterhalb von Schrägen und Treppen werden je nach Höhe gar nicht oder nur anteilig berücksichtigt)
- Nebenräume wie Keller, Waschküche, Garage und Heizungsbereich gehören nicht zur Wohnfläche
- Balkon, Loggien und Terrassen werden mit maximal der Hälfte der Fläche angerechnet
- Fläche unbeheizter Schwimmbäder und Wintergärten werden nur zur Hälfte berücksichtigt
- Beheizte Wintergärten und Schwimmbäder werden komplett angerechnet
Es sind also einige Quadratmeter an Wohnfläche, die mit der Wohnflächenverordnung wegfallen. Dies macht sich letztendlich bei der Miete und Nebenkostenabrechnung bemerkbar.
Falls im Mietvertrag nichts vereinbart wurde, gilt allgemein die Wohnflächenverordnung. Allgemein ist die Berechnungsmethode für Gebäude verbindlich, die ab Januar 2004 gebaut wurden. Das bedeutet, dass in dem Fall immer die Wohnflächenverordnung gilt.
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