Das Xenon-Licht aussuchen
- Das Nachrüsten von Xenon-Licht ist nicht ganz so einfach, wie man denkt. Die StVO (Straßenverkehrsordnung) schreibt nämlich vor, dass diese Art der Beleuchtung nur mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung sowie einer sogenannten Streuscheibenreinigungsanlage in Betrieb genommen werden darf. Daher ist das Nachrüsten für alte PKW, also jeden Wagen, der älter als 15 Jahre ist, nahezu unmöglich und ökonomisch sinnlos. Bedenken Sie dies vor einem Kauf.
- Falls Sie Ihren etwas neueren PKW als Gebrauchtwagen gekauft haben und Sie Xenon-Licht nachrüsten wollen, dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie bestellen Xenon-Lichter als Originale beim Hersteller Ihres Wagens oder Sie greifen auf einen Fremdhersteller zurück.
- Ein original Nachrüstsatz wird sicher nicht sehr billig. Kalkulieren Sie dafür mehrere Hundert Euro ein. Der Vorteil besteht darin, dass Sie die original Qualität und Kompatibilität erhalten.
- Ein Fremdhersteller ist da schon günstiger. Suchen Sie im Internet bei diesen Herstellern nach Ihrer Automarke und Ihrem Modell. Der Einstieg für das Nachrüsten beginnt bei ungefähr 70-80 Euro.
Die neuen Scheinwerfer einbauen
- Hierbei gibt es wieder zwei Dinge zu beachten, ob Original oder Nachbau. Bei manchen Modellen reicht es aus, nur die Lampe sowie die Kabel auszutauschen, bei anderen wiederum müssen Sie den kompletten Scheinwerfer ausbauen und einen neuen einbauen. Informieren Sie sich daher unbedingt im Vorfeld, wie aufwendig das Umrüsten wird.
- Bei der Variante des kompletten Scheinwerfertausches sollten Sie auch jeden Fall eine Fachwerkstatt aufsuchen, da Sie unter Umständen Spezialwerkzeug benötigen werden. Bei der Variante des Lampen- und Kabeltausches halten Sie sich an die Anweisungen des Herstellers.
Nur die Lampen nachrüsten
- Es gibt noch die kostengünstige Möglichkeit, nur die H7-Lampe (Abblendlicht) gegen eine andere Lampe mit Xenon-Effekt auszutauschen. Diese passt in die vorhandene Halterung eines jeden PKW.
- Beachten Sie allerdings vor dem Kauf, ob Ihre ausgesuchte Lampe im Bereich der StVO zugelassen ist. Lesen Sie dazu die Hinweise des Herstellers.
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