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Egal, ob Sie umziehen, zu Ihrem Partner oder Ihren Eltern ziehen oder als ältere Person in ein Heim ziehen: Vor dem Verlassen einer Wohnung müssen Sie in jedem Fall die Wohnung kündigen. Dies müssen Sie schriftlich mithilfe eines Wohnungskündigungsschreibens tun. Achten sollten Sie auf die Kündigungsfrist, die in der Regel drei Monate beträgt. Sie müssen also die Wohnung drei Monate, bevor Sie ausziehen möchten, kündigen. In einigen Fällen, wenn Sie zum Beispiel einen Nachmieter finden können, kann die Kündigungsfrist ausgesetzt werden.
Wohnungskündigungsschreiben richtig verfassen
- Um eine Wohnung ordentlich und rechtskräftig zu kündigen, sollten im Wohnungskündigungsschreiben einige Informationen auf alle Fälle enthalten sein.
- Zu diesen Informationen gehören: Name und Anschrift des Mieters, also Ihre Anschrift, Ihre Mieternummer beziehungsweise die Wohnungsnummer Ihrer Mietwohnung, falls diese vorhanden ist sowie Name und Anschrift des Vermieters. Diese Informationen sollten Sie in den Kopf des Kündigungsschreibens platzieren.
- Als Überschrift sollen Sie einen klar formulierten Betreff schreiben, also zum Beispiel "Kündigung des Mietverhältnisses" oder "Wohnungskündigung".
- Nach der Anrede des Vermieters sollten Sie schreiben, um welche Wohnung es sich handelt, die Sie kündigen möchten: Also nochmals Adresse der Wohnung, Wohnungs- bzw. Mieternummer sowie die Etage der Wohnung in den Text schreiben.
- Ebenfalls wichtig ist die fristgerechte Kündigung: Schreiben Sie den Termin, an dem Sie die Wohnung verlassen möchten in das Wohnungskündigungsschreiben. Dieser muss in der Regel mindestens drei Monate in der Zukunft liegen.
- Zwecks Kautionsrückzahlung können Sie Kontodaten angeben, auf die diese überwiesen werden soll, und einen Termin für die Schlüsselrückgabe vorschlagen, oder einfach mit dem Vermieter persönlich oder telefonisch in Kontakt treten.
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