Was Sie benötigen
- Vermietete Wohnung
- Eigenbedarf
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben eine Wohnung vermietet, möchten nun aber dem Mieter kündigen, um die Wohnung selbst zu nutzen. Dies ist ein völlig nachvollziehbarer Grund. Beachten Sie ein paar rechtliche Voraussetzungen und setzen Sie Ihr Vermieterrecht um.
So machen Sie Ihr Vermieterrecht geltend
- Eine Eigenbedarfskündigung ist dann begründet, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder eine Person benötigt, die zu seinem Hausstand zählt.
- Bezweifelt Ihr Mieter, dass eine Eigenbedarfssituation vorliegt, sind Sie in der Beweislast. Gesetzlich normiert ist die Eigenbedarfskündigung in § 573 II Nr. 2 BGB. Werfen Sie einen Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch.
- Sie sollten unbedingt die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.
- Sie müssen Ihr Vermieterrecht schriftlich geltend machen. Verfassen Sie die Eigenbedarfskündigung in der erforderlichen Form, dass heißt in Schriftform. Begründen Sie Ihr Vermieterrecht mit dem Eigenbedarf. Führen Sie hierzu Ihre Gründe detailliert auf und legen den Sachverhalt präzise dar. Geben Sie die Personen an, die die Wohnung nutzen werden. Sind diese Personen nicht familiär mit Ihnen verbunden, begründen Sie Ihre moralische Verpflichtung. Machen Sie konkrete Aussagen zu den Wohnverhältnissen. Achten Sie hierbei darauf, den Sachverhalt, sachlich und präzise zu formulieren.
- Weisen Sie in der Eigenbedarfskündigung auf das Widerspruchsrecht bei Vorliegen der sozialen Härte hin.
- Sie sollten wissen, dass der Eigenbedarf zum Zeitpunkt der Kündigung und im Verlaufe der Kündigungsfrist gegeben sein sollte. Falls Sie einen Rechtsstreit wegen der Räumung der vermieteten Wohnung führen, muss die Eigenbedarfssituation währenddessen andauern. Entfällt die Eigenbedarfssituation, verliert die Kündigung Ihre Wirksamkeit. Sie sollten Ihren Mieter über die geänderte Situation in Kenntnis setzen, sonst lösen Sie eine Schadensersatzpflicht aus.
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