Was Sie benötigen
- Zeugen
- Fotoapparat
- Protokoll
Bei fristloser Kündigung ist das Verhältnis zwischen den beiden Parteien bereits schwer belastet. Die Wohnungsabnahme ist deswegen besonders genau durchzuführen.
Wohnungsabnahme bei fristloser Kündigung aus Mietersicht
- Voraussetzung für die Durchführung der Wohnungsabnahme ist natürlich, dass Sie als Mieter die Kündigung überhaupt akzeptieren. Nicht immer hat der Vermieter Gründe für die fristlose Kündigung und vielleicht sind Sie deswegen nicht bereit, so einfach kampflos die Wohnung aufzugeben. Ist dies der Fall, lehnen Sie eine vom Vermieter gewünschte Wohnungsabnahme ab. Er wird Ihnen einen Termin diktieren wollen, den Sie besser ignorieren. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, einen Anwalt aufzusuchen. Ihr Vermieter wird seine Kündigung nun mit einer Räumungsklage durchsetzen wollen.
- Akzeptieren Sie aber die fristlose Kündigung oder waren Sie es sogar, der die fristlose Kündigung erklärt hat, bereiten Sie sich auf den Termin vor. Dazu gehen Sie vorher den Mietvertrag durch und kontrollieren genau, was Sie eigentlich vereinbart haben bei einer Wohnungsabnahme.
- Ohne Zeugen lässt sich vieles sagen, an das sich später niemand mehr gebunden fühlt. Sie sind sicherer, wenn Sie für die Wohnungsabnahme einen Zeugen mitnehmen. Je neutraler dieser Zeuge ist, desto besser. Ein Familienangehöriger oder Freund reicht aber auch. Nur im Mietvertrag sollte dieser Zeuge nicht stehen, denn er ist sonst ebenfalls Gegner bei fristloser Kündigung.
- Fotografieren Sie vor der Wohnungsabnahme akribisch genau Ihre Wohnung. Aussehen von Boden und Wänden, der Zustand des Badezimmers, der Steckdosen oder anderer Installationen sind wichtig. Damit dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung, bevor Sie den Schlüssel aus der Hand geben. Wenn Sie eine Digitalkamera dafür benutzen, speichern Sie möglichst bald die Bilder ab und drucken sie auch einmal aus. Sollte ein Gerichtsverfahren folgen, benötigen Sie ohnehin etwas Handfestes. Eine Datei auf einem USB-Stick werden Sie vor Gericht nicht vorlegen können und Computer stürzen gelegentlich auch ab.
- Ein Abnahmeprotokoll ist ebenso wichtig. Sie können es vorbereiten und alle Räume einzeln aufführen. Es gibt auch Mustertexte, die Sie bei Mietervereinen oder im Internet finden. Auch hier lohnt sich genaue Arbeit. Das Protokoll wird von Ihrem Vermieter und Ihnen unterschrieben und Sie beide erhalten ein Exemplar. Verweigert Ihr Vermieter die Unterschrift, vermerken Sie das und lassen es von Ihrem Zeugen bestätigen.
- Bleiben Sie möglichst ruhig. Der Streit bei fristloser Kündigung der Wohnung kann bei der Wohnungsabnahme auch nicht gelöst werden. Lassen Sie sich also nicht auf Diskussionen ein und bringen es möglichst gelassen hinter sich.
Wohnungsabnahme aus Vermietersicht
- Bei fristloser Kündigung können Sie nicht damit rechnen, dass der Mieter auch wirklich die Wohnung räumt. Sie können natürlich einen Termin machen, müssen aber davon ausgehen, vor verschlossenen Türen zu stehen. Tragen Sie es mit Fassung, auch wenn es sehr ärgerlich ist. Der nächste Schritt ist die Räumungsklage. Bis zum Abschluss des Verfahrens wird es keine Wohnungsabnahme geben.
- Ist Ihr Mieter der Auffassung, er kann einfach die Wohnung fristlos kündigen, müssen Sie sich nicht auf eine Wohnungsübergabe mitsamt der Schlüssel einlassen. Selbst wenn der Mieter Ihnen die Schlüssel in den Briefkasten schmeißt, können Sie ihm per Einschreiben/Rückschein mitteilen, dass er sich die Schlüssel jederzeit wieder abholen kann, Sie dieses Verhalten als Wohnungsabnahme nicht akzeptieren und er weiter Miete zu zahlen hat. Sie sollten dennoch möglichst schnell einen Nachmieter suchen, um den Schaden gering zu halten.
- Bei fristloser Kündigung durch Sie als Vermieter und einem tatsächlich stattfindenden Termin zur Wohnungsabnahme nehmen Sie einen Zeugen mit. Ihr Mieter wird das höchstwahrscheinlich auch tun.
- Protokollieren Sie bei der Wohnungsabnahme möglichst genau den Zustand der Wohnung schriftlich und mit Bildern. Es kann sein, dass Renovierungsarbeiten nötig sind und die lassen sich anhand des Materials dann auch beweisen. Dies ist wichtig, wenn Sie Kaution für diese Arbeiten einbehalten wollen.
- Bleiben Sie gelassen und geschäftsmäßig, egal groß Ihr Ärger ist. Es lohnt sich nicht, zur Wohnungsübergabe noch einmal mit dem Mieter zu streiten. Schonen Sie Ihre Nerven für ein Gerichtsverfahren, das womöglich noch auf Sie zukommt.
Am Ende helfen nur Genauigkeit und Ruhe. Dann geht die Wohnungsabnahme für alle Beteiligten noch akzeptabel über die Bühne.
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