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Wohngeld zurückzahlen - Hinweise

Reicht das Einkommen nicht für die Miete, dann Wohngeldantrag stellen.
Reicht das Einkommen nicht für die Miete, dann Wohngeldantrag stellen.
Staatliche Leistungen gibt es nur unter bestimmten Bedingungen. Es kommt immer wieder vor, dass die Wohngeldstelle jemand zum Zurückzahlen von Wohngeld auffordert. Wann kann so etwas passieren?

Zwischen Darlehen und Zuschuss gibt es einen wesentlichen Unterschied. Denn Zuschüsse müssen Sie unter normalen Umständen nicht zurückzahlen.

Staatlicher Zuschuss - Wohngeld

Eine staatliche Leistung wie das Wohngeld des Staates wird Ihnen als Zuschuss gezahlt. Einen solchen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Wie ein Wohngeldanspruch entsteht, regelt das Wohngeldgesetz.

  • Einkommen, Belastungen und Anzahl der Haushaltsmitglieder sind wesentliche Kriterien, wenn es um die Wohngeldberechnung geht. Leistungen durch das Wohngeldgesetz gibt es sowohl als Mietzuschuss (Mieter) als auch als Lastenzuschuss (Wohnungseigentümer).
  • Einem bewilligten Wohngeldantrag folgt ein Bescheid. Hierin ist festgelegt, über welchen Zeitraum Leistungen bewilligt werden. Meist handelt es sich hierbei um ein Jahr. Für einen weiteren Leistungsbezug muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

Der Erhalt von Wohngeld ist an bestimmte Voraussetzungen und Erfordernisse gebunden. Bei Veränderungen kann der Anspruch teilweise oder vollständig erlöschen.

Zurückzahlen unberechtigt bezogener Leistungen

Leistungen sind  immer dann zurückzuzahlen, wenn ein Wohngeldempfänger gegen gesetzliche Meldepflichten verstößt.

  • Wer einen Wohngeldantrag stellt, sollte das Kleingedruckte (unter dem Punkt: Wichtige Hinweise, Seite 8 des Antrags) genau lesen. Dort ist aufgeführt, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihrer Wohngeldbehörde bei bestimmten Ereignissen, die für eine Leistungsgewährung maßgebend sind, unverzüglich Meldung zu erstatten.
  • Melden müssen Sie beispielsweise jede Erhöhung Ihrer Einnahmen beziehungsweise Verringerungen in der Belastung. Als Grenze gelten hierbei Veränderungen um mehr als 15 Prozent. Gemeldet werden muss die geänderte Anzahl der Haushaltsmitglieder. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im späteren Wohngeldbescheid.
  • Verstöße gegen die Mitteilungspflicht bewirken, dass Sie zu Unrecht erhaltenes Wohngeld zurückzahlen müssen. Wer für die ungerechtfertigte Gewährung die Verantwortung trägt, muss zudem für das Begehen dieser Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße rechnen. Bis zu 2.000 Euro kann das kosten.
  • Unter Umständen müssen Sie mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Als Gesamtschuldner  haften alle volljährigen Haushaltsmitglieder, die für die Wohngeldberechnung berücksichtigt wurden. 

Wenden Sie sich bei Fragen und Unklarheiten vor der Antragstellung und während des Wohngeldbezuges immer an die örtliche Wohngeldstelle.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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