Was Sie benötigen
- ein Haus
- Wer in finanzielle Schieflage gerät, ist froh, dass es die Möglichkeit von staatlichen Zuschüssen gibt. Gerade wenn es um die Bezahlung der Wohnungsmiete geht, ist Eile geboten. Durch das Nichtbezahlen der Miete kann es schnell dazu kommen, dass die Wohnung gekündigt wird und man auf der Straße steht.
- Das Wohngeld ist hier eine Möglichkeit diesem Teufelskreis zu entgehen. Ob wegen Jobverlust oder wegen zu geringer Bezahlung, die Möglichkeiten auf Wohngeld angewiesen zu sein sind sehr vielfältig.
- Der Anspruch auf ein Wohngeld besteht sowohl für Mieter, als auch für Haus- oder Eigentumswohnungsbesitzer, wenn die Miete oder monatliche Rate nicht allein aufgebracht werden kann, und das Eigentum selbst genutzt wird. Natürlich gibt es Wohnflächenbegrenzungen, nach denen das Wohngeld bezahlt wird.
Wohngeld für Hausbesitzer beantragen - so müssen Sie vorgehen
- Sollten Sie zu dieser Gruppe gehören, sollten Sie über die Voraussetzungen Bescheid wissen. Nur wer diese erfüllt, hat einen Anspruch auf Wohngeld für sein Haus oder seine Eigentumswohnung.
- Der Anspruch besteht, wenn Sie nicht bereits Mietzuschüsse zum Beispiel aus Hartz IV oder Arbeitslosengeld II beziehen.
- Es gibt Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld, die derzeit bei zirka 900 Euro für einen Alleinstehenden und zirka 1200 Euro bei zwei Personen liegen. Bei einem Mehrpersonenhaushalt (5 Personen) liegt die Einkommensgrenze bei zirka 2200 Euro. Wer noch Sonderausgaben, wie zum Beispiel die Pflege eines Angehörigen nachweisen kann, dessen Nettogehalt kann dementsprechend höher sein. Alle, die über diesen Sätzen liegen, gehen beim Wohngeld grundsätzlich leer aus. Sie sollten wissen, dass dem Staat im Grunde erst einmal egal ist, wie die Miete oder Rate bezahlt wird.
- Die Bezugsdauer für Wohngeld beträgt in der Regel 12 Monate, kann jedoch bis zu 18 Monate ausgedehnt werden. Sollte sich an Ihrer persönlichen Situation auch danach nichts geändert haben, können Sie das Wohngeld erneut beantragen.
- Wer mehr Wohnraum beansprucht als ihm nach den gesetzlichen Bestimmungen zusteht, der bekommt, wenn überhaupt, nur das Wohngeld, das auf die gesetzliche Wohnraumgröße bezahlt wird.
- Wenn Sie alle Grundvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie bereits recht früh einen Antrag auf Wohngeld stellen, damit der Bezug nahtlos beginnen kann.
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