Was Sie benötigen
- Informationen, z.B. vom Bundesministerium der Justiz
Woher Sie eine Patientenverfügung bekommen
- Eine Patientenverfügung kann abgeben, wer volljährig und geschäftsfähig ist. Die Abgabe einer Patientenverfügung ist freiwillig.
- Ihre Patientenverfügung können Sie selbst schreiben. Es gibt kein vorgeschriebenes Formular. Sie bekommen also nicht von irgendwo her eine Patientenverfügung.
- Auf Internetseiten sind verschiedene Muster für Patientenverfügungen in Umlauf, andererseits warnen einige Beratungsfirmen, dass die meisten dieser Muster nicht gültig wären.
- Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sein und von Ihnen handschriftlich unterzeichnet werden oder von einem Notar beglaubigt sein.
- Ihre Patientenverfügung muss genau beschreiben, in welchen Situationen sie gelten soll und welche ärztliche Behandlung Sie in diesen Situationen wünschen.
- Informieren Sie Ihren Arzt oder Ihren Bevollmächtigten, dass Sie eine Patientenverfügung haben.
- Tragen Sie z.B. bei Ihrem Ausweis einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung, bzw. wo Sie diese aufbewahren, bei sich.
- Sie können eine Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen.
Was in Ihrer Patientenverfügung stehen sollte
- Informieren Sie sich über den richtigen Aufbau Ihrer Patientenverfügung und verwenden Sie Textbausteine. Woher Sie die bekommen? Zum Beispiel auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.
- Beginnen Sie Ihre Patientenverfügung mit einer Eingangsformel, z.B. "Ich, Name, Vorname, Anschrift, gebe hiermit eine Patientenverfügung ab, für den Fall...
- Dann beschreiben Sie genau, in welchem Fall die Patientenverfügung gelten soll, z.B. wenn Sie im Koma liegen. Außerdem geben Sie genau an, wie Sie in dieser Situation ärztlich behandelt werden möchten, z.B. über die Durchführung oder Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen.
- Geben Sie an, ob Sie Organe spenden möchten.
- Schließen Sie mit Datum und persönlicher Unterschrift.
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