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Witwenrentenantrag ausfüllen - so geht's

Witwenrentenantrag richtig stellen
Witwenrentenantrag richtig stellen © Gerd_Altmann / Pixelio
Wer seinen Ehepartner verlohren hat, hat in der Regel Anspruch auf die sogenannte Witwenrente. Erfahren Sie hier, wie Sie den Witwenrentenantrag stellen.

 Voraussetzungen der Hinterbliebenenrente

  • Es muss eine rechtsgültige Ehe mit dem Verstorbenen bestanden haben
  • Die Ehegatten dürfen ein Rentensplitting zuvor nicht vorgenommen haben
  • Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre seine Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben. Ausreichend ist auch, wenn der Ehegatte bereits Rente bezogen hat.
  • Prüfen Sie daher zunächst, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Den Witwenrentenantrag richtig stellen

  1. Die Hinterbliebenenrente wird nur auf Antrag gewährt. Der Anspruch besteht ab dem Todestage, wenn der verstorbene Ehepartner selbst noch kein Rentner war. War er bereits Rentner, haben Sie den Anspruch erst, wenn der Sterbemonat abgelaufen ist.
  2. Für den Witwenrentenantrag benötigen Sie das Formular R500 der Deutschen Rentenversicherung, sofern Ihr Ehegatte in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
  3. Sie können den Antrag zunächst formlos stellen und man wird Ihnen zur Berechnung der Höhe der Rente das Formular zusenden. Möglich ist es mittlerweile auch, sich das Formular aus dem Internet zu laden und direkt aus zu füllen.
  4. Suchen Sie sich für das Ausfüllen zunächst die alten Versicherungsunterlagen Ihres Ehepartners heraus, da Sie die Versicherungsnummer und weitere Angaben benötigen
  5. Füllen Sie zunächst alle Details zur Person des Verstorbenen und zu Ihrer Person aus.
  6. Wichtig sind die Angaben zu Punkt 6 = Angaben zum Versicherungsverlauf. Schauen Sie bitte in den Unterlagen Ihres Ehegatten, ob in einem sogenannten Kontenklärungsverfahren bereits ein Versicherungsverlauf erteilt wurde. Wenn Sie diese Unterlagen nicht finden können, kreuzen Sie "nein" an und fügen den Vordruck V100 bei, welchen Sie ebenfalls im Internet oder bei der Rentenversicherung bekommen. Die Fragen auf dem Rentenformular müssen nun nur noch ab Punkt 10.3 bis Punkt 15 beantwortet werden.
  7. Wurde das Kontenklärungsverfahren bereits durchgeführt, beantworten Sie auch die nächsten Fragen auf dem Witwenrentenantrag.
  8. Gehen Sie Zeile für Zeile sorgfältig durch. Je nach Antwort ist es leider nötig, weitere Vordrucke auszufüllen.
  9. Beachten Sie auch bitte das Fettgedruckte. Oft werden Nachweise wie z. B.die Sterbeurkunde und diverse Bescheide eingefordert.
  10. Am Ende bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, alle Angaben ordnungsgemäß gemacht zu haben und verpflichten sich, jegliche Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse dem Versicherungsträger anzuzeigen. Gehen Sie den Antrag daher lieber noch ein zweites Mal sorgfältig durch.
  11. Schicken Sie den Witwenrentenantrag dem Versicherungsträger.

Ein Hinweis zum Schluss: wenn Sie waisenrentenberechtigte Kinder haben, kann der Vordruck R500 auch für deren Antrag genutzt werden.

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