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Witwenrente auszahlen lassen - das sollten Sie beachten

Lassen Sie sich die Rente auszahlen.
Lassen Sie sich die Rente auszahlen.
Wenn Sie sich, obwohl Ihr Partner verstorben ist, auch im Alter noch sehr fit fühlen und einen größeren Geldbetrag benötigen, können Sie sich in bestimmten Fällen für einen gewissen Zeitraum Ihre Witwenrente auszahlen lassen. Wie Sie sich Ihre Witwenrente auszahlen lassen können, lesen Sie hier.

Wie hoch ist Ihre Witwenrente?

Um eine Witwenrente zu ermitteln, sind einige Faktoren zu berücksichtigen. Auch wenn bei Eheleuten die Frau zuerst stirbt, wird diese Rente trotzdem Witwenrente genannt.

  • Zunächst einmal muss unterschieden werden zwischen der kleinen Witwenrente und der großen Witwenrente. Die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn Ihnen der Staat zutraut, dass Sie Ihren Unterhalt zum größten Teil aus eigenen Mitteln bestreiten können. Diese beträgt 25 % der Erwerbsunfähigkeitsrente des Verstorbenen und wenn die gesetzliche Wartezeit von 5 Jahren erfüllt wurde.
  • Die große Witwenrente beträgt 60 % der Rente und ist aber zusätzlich an besondere Voraussetzungen gekoppelt. So müssen Sie als überlebende Person mindestens 45 Jahre alt sein. Ab dem Jahr steigt das Mindestalter stufenweise auf 45 Jahre an.
  • Sind Kinder unter 18 Jahren vorhanden, so erhalten Sie auch nur dann die große Witwenrente, wenn Sie anschließend Ihre Kinder allein versorgen. Sind Sie aber erwerbsgemindert, so erhalten Sie automatisch die große Witwenrente. Wenn Ihr Lebenspartner verstorben ist, erhalten Sie noch drei Monate die volle Rente ausgezahlt.

Können Sie die Witwenrente auszahlen lassen?

  • Wenn Sie bereits Witwenrente erhalten, können Sie sich diese nicht einfach auszahlen lassen, da der Rentenversicherungsträger schließlich nicht wissen kann, wie lange Sie leben. Etwas anders sieht es aus, wenn Sie wieder heiraten möchten. Durch Ihre Wiederheirat fällt automatisch Ihr Rentenanspruch auf die bisher gezahlte Rente weg. Sie können allerdings bei Ihrem Rententräger eine sogenannte Abfindung beantragen.
  • Der Rententräger zahlt Ihnen für 24 Monate die Bruttorente in einem Betrag aus und danach ist Ihre Rentenangelegenheit für Sie erledigt. Haben Sie einen Partner, der ebenfalls Witwer ist, und möchten Sie diesen heiraten, so fallen zunächst Ihre beiden Renten weg. Allerdings kann jeder von Ihnen beim Rentenversicherungsträger eine Abfindung beantragen und sich diese auszahlen lassen. Dies sind dann die letzten Zahlungen für Sie.
  • Sind Sie bereits 10 Jahre geschieden und Ihr Ex-Mann stirbt, so haben Sie keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Allerdings bleibt Ihnen der Zugewinnausgleich auch nach Ihrer Scheidung erhalten, welchen Sie aber erst mit Ihrer ersten Rente ausgezahlt bekommen.
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