Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen
Die gesetzliche Grundlage zur Anrechnung von Nebeneinkommen finden Sie für Arbeitslosengeld im § 141 SGB III.
- Sie dürfen als Bezieher von Arbeitslosengeld eine Tätigkeit ausüben, bei der Sie weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten (§ 119 Abs. 3 SGB III). Wieviel Einkommen Sie aus der Tätigkeit beziehen, ist dabei nicht relevant.
- Von Ihrem Einkommen aus einem 400-Euro-Job können Sie die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe abziehen. Von dem verbleibenden Einkommen bleiben 165,- € anrechnungsfrei, der Rest wird voll auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet.
- Ein Rechenbeispiel: Wenn Sie 1.000,- € Arbeitslosengeld bekommen und einen anrechenbaren Nebenverdienst von 400,- € haben, dann bekommen Sie (400,- € - 165,- € = 235,- €) als Arbeitslosengeld noch (1.000-235,- €) 765,- € Arbeitslosengeld zuzüglich Ihren Einkünften aus dem 400-Euro-Job.
- Wenn Sie den 400-Euro-Job innerhalb der letzten 18 Monate für mindestens 12 Monate ausgeübt haben, bevor Ihr Bezug von Arbeitslosengeld begonnen hat, bleibt sogar das gesamte Nebeneinkommen in Höhe des Durchschnitts der letzten 12 Monate anrechnungsfrei.
Wieviel Geld Ihnen bei "Hartz IV" übrig bleibt
Beim Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) finden Sie die gesetzliche Grundlage in § 11b SGB II.
- Die Freibeträge, die das Gesetz vorsieht, können Sie nur dann geltend machen, wenn es sich um Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit handelt. Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit werden hingegen voll angerechnet.
- Wieviel Geld Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen, ist davon abhängig, wieviel Nebenverdienst Sie haben. Die ersten 100,- € sind anrechnungsfrei, von dem darüber liegenden Betrag dürfen Sie 20 % behalten. Der Rest wird auf Ihr Hartz IV angerechnet.
- Ein Rechenbeispiel: Wenn Sie exakt 400,- € verdienen, sind die ersten 100,- € anrechnungsfrei. Von den noch verbleibenden 300,- € bleiben 20 % anrechnungsfrei, das sind 60,- €. Es bleiben von den 400,- € also 100,- € + 60,- € = 160,- € anrechnungsfrei. Es werden also (400,- € - 160,- €) 240,- € auf Ihr Hartz IV angerechnet.
- Auch wenn Sie nur 100,- € verdienen und deshalb das Einkommen anrechnungsfrei bleibt, sind Sie trotzdem verpflichtet, dem Jobcenter die Einkünfte umgehend mitzuteilen.
- Die Freibeträge für Erwerbseinkommen gelten für jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Ihr Partner kann also ebenfalls die Freibeträge geltend machen.
Weiterlesen:
- Zuverdienst bei Arbeitslosengeld 1 - Wissenswertes bei vorheriger Nebentätigkeit
- Arbeitslosengeld und Zuverdienst - das sollten Sie wissen
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