Wie viele Jobs man haben darf, ist an Rahmenbedingungen gebunden
Wie viele Jobs darf man haben? Eigentlich, soviel man schaffen kann, sollte man meinen.
- Doch kommt es auf Ihre persönliche Ausgangsposition an. Wenn Sie keinerlei staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen und auch nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, müssen Sie auf jeden Fall krankenversichert sein. Dies sind Sie, wenn Sie verheiratet sind und beim Ehepartner mit versichert sind.
- Sind Sie Single, müssen Sie sich selbst darum kümmern.
Am besten Sie suchen sich als Erstes einen Teilzeitjob. Wenn dieser über 400€ liegt, muss der Arbeitgeber Sie sozialversicherungsmäßig anmelden und Sie sind krankenversichert. Wie viele Jobs dürfen Sie weiter haben? Das hängt auch von Ihrem Arbeitsplatz und deren Arbeitszeiten ab.
- Sind Sie in einem Schichtsystem tätig wir es für Sie aus Zeitgründen schwierig, weitere Jobs anzunehmen.
- Deshalb versuchen Sie, eine Teilzeitstelle zu täglich festen Arbeitszeiten zu finden.
- Weitere Jobs brauchen nun nicht mehr sozialpflichtig sein.
- Sie können sich einen weiteren Job suchen, der auf 400€ basiert. Dieser wird vom Arbeitgeber gemeldet, ist für Sie aber steuerfrei.
- Wichtig ist, dass beide Beschäftigungen nicht im gleichen Segment sind. Denn wie viele Jobs darf man haben, ist auch eine Frage des Wettbewerbs der einzelnen Branchen.
- Sie sollten also verschieden Branchen wählen, denn sollte ein Arbeitgeber Bedenken wegen eines mit ihm in Konkurrenz stehenden Unternehmens haben, kann er Ihnen untersagen, dort zu arbeiten.
Als freiberuflicher Mitarbeiter unbegrenzt in vielen Jobs arbeiten können
Eine weitere Alternative wäre, freiberuflich tätig zu sein, dann stellt sich die Frage, wie viele Jobs man haben darf, nicht mehr. Viele Unternehmen bieten Jobs für Freiberufler an.
- Vom Telefon-Job bis hin zur Servicekraft in der Gastronomie über Kurierdienste sind fast alle Branchen vertreten.
- Bedenken Sie bitte, dass Sie Ihre Einkünfte selber versteuern müssen und auch Beiträge in eine gesetzliche Krankenkasse oder in eine private Krankenversicherung zahlen müssen.
- Sie sollten dieses Gewerbe beim Finanzamt anmelden, nicht gleich am ersten Tag, aber nach 2 oder 3 Monaten sollte dies geschehen.
- Am besten Sie lassen sich von einem Steuerberater lenken und melden sich erst einmal als Kleinunternehmer an. So sind Sie erst einmal umsatzsteuerfrei nach § 19 des StGB.
Nicht jeder Job ist für die freiberufliche Tätigkeit geeignet
- Bedenken Sie bitte bei Ihren freiberuflichen Arbeitsstätten, mit welchen Branchen Sie sich einlassen. Am besten eignen sich Marktforschungsinstitute, Telefon-Jobs und Kurierdienste. Von der Gastronomie wäre eher abzuraten.
- Bedenken Sie, dass Sie praktisch ein kleiner Unternehmer sind und auch für evtl. zerschlagenes Geschirr oder ähnliche Vorkommnisse haftbar gemacht werden können.
- Wie viele Jobs man haben darf, stellt sich als Freiberufler nicht, allerdings erhalten Sie auch keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und einen bezahlten Urlaub gibt es auch nicht.
- Deshalb wäre es klug, wenn Sie nicht nur freiberuflich tätig sind, sondern sich zuerst eine Arbeit in Teilzeit suchen.
- Dies brauchen nur wenige Stunden in der Woche sein, Sie sind dann aber abgesichert.
- Die Einnahmen aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit werden allerdings bei der Einkommenssteuererklärung, insbesondere für die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung zu Buche schlagen.
Wie viele Jobs Sie auch haben mögen, es ist sehr wichtig, dass Sie sich im steuerlichen Bereich gut beraten lassen. Wenn dies der Fall ist, sind Sie abgesichert, und wer weiß, vielleicht ergibt sich aus den verschiedenen Jobs ja eine richtig gute Festanstellung mit Zukunft. Verdient haben Sie es sich auf alle Fälle.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?