Voraussetzungen, damit man den internationalen Führerschein recht schnell bekommt
- Voraussetzung für den Erwerb vom internationalen Führerschein sind das Erreichen des 18. Lebensjahres, das Vorhandensein eines nationalen bzw. eines EU-Führerscheins und der Nachweis eines festen Wohnsitzes in der BRD.
- Mit Ihrem Personalausweis und einem Lichtbild nach Vorschrift können Sie ihn in Ihrer Meldestelle beantragen.
- Gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr (in Berlin sind es 15,- €, Stand 2012) bekommt man den internationalen Führerschein sehr schnell, er wird Ihnen in der Regel sofort ausgehändigt.
Wo Sie einen internationalen Führerschein benötigen
- Haben Sie sich als deutscher Kraftfahrzeugführer in der BRD einen internationalen Führerschein ausstellen lassen, gilt der in der BRD nicht als Fahrausweis. Im Ausland gilt er in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein.
- Für die Länder der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) benötigen Sie keinen internationalen Führerschein, dort ist Ihr nationaler Kartenführerschein (EU-Führerschein) ausreichend. Besitzen Sie allerdings noch einen älteren Führerschein oder einen aus der DDR, müssen Sie den vorher umtauschen und einen Kartenführerschein beantragen. Dafür müssen Sie eine Wartezeit einplanen. Wer das rechtzeitig vor einer Reise tut, bekommt ihn auch schnell.
- In Europa sollten Sie den internationalen Führerschein unbedingt (dringend empfohlen), neben Ihrem deutschen Führerschein, in Albanien, Moldawien, Russland, der Ukraine und in Weißrussland mitführen.
- Auf dem amerikanischen Kontinent, in Australien, Neuseeland, Asien und Afrika benötigen Sie einen internationalen Führerschein. In einzelnen dieser Staaten sind zusätzlich noch nationale Besonderheiten zu beachten - wie z. B. eine beglaubigte Übersetzung, Fahren nur mit Chauffeur, Frauenfahrverbot u. a.
Wissenswertes über den internationalen Führerschein
- Aussehen und Inhalt vom internationalen Führerschein werden ausführlich in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), §§ 25 a, 25 b und der Anlage 8 c festgeschrieben: A6-Heft; Umschlag grau; Innenseiten weiß; die ersten beiden Seiten bedruckt in der oder einer der Landessprachen des ausstellenden Landes; auf den nächsten Seiten folgt der gleiche Text in weiteren Sprachen, davon unbedingt Englisch, Spanisch und Russisch; die letzten beiden gegenüberliegenden Seiten enthalten den Text in Französisch; die Eintragungen müssen hand- oder maschinenschriftlich in lateinischen Buchstaben erfolgen. Ausführlich wird das Aussehen vom internationalen Führerschein im roten "Beck" (aktuelle deutsche Ausgabe vom Straßenverkehrsrecht, Verlag H. Beck, München) beschrieben.
- Die Gültigkeit vom internationalen Führerschein beträgt 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausstellung. Dieses Datum darf nicht über die Gültigkeitsdauer vom nationalen oder EU-Führerschein hinausgehen.
- Für den internationalen Führerschein wird keine Verlängerung gewährt, er muss nach Ablauf stets neu beantragt werden.
- Die Nummer des nationalen Führerscheins muss auf dem internationalen Führerschein vermerkt sein.
Führerscheinklassen vom internationalen Führerschein
Die einheitliche Festlegung der Staaten, die sich für einen internationalen Führerschein entschieden haben, wird, bezüglich der Führerscheinklassen, ebenfalls im Beck (unter: Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, der so genannten Wiener Straßenverkehrskonvention) erläutert:
- Klasse A: Krafträder (Stimmen die EU-Klassen nicht mit dem internationalen Führerschein überein, gilt: Klasse A beschränkt bleibt Klasse A beschränkt und bezieht sich auf Krafträder mit maximal 25 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von maximal 0,16 kW/kg; Klasse A 1 wird zu Klasse A beschränkt und bezieht sich auf Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW.)
- Klasse B: Kraftfahrzeuge (außer denen der Klasse A) mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 t (das entspricht 7.700 Pfund) und maximal 8 Sitzplätzen plus dem Fahrersitz.
- Klasse C: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Die nationale Klasse C1 wird zur Klasse C beschränkt und bezieht sich auf Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7,5 t.
- Klasse D: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Die nationale Klasse D1 wird zur Klasse D beschränkt und bezieht sich auf Kraftomnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen plus Fahrersitz.
- Klassen C1E und D1E: Beim internationalen Führerschein ist die zulässige Gesamtmasse des Zuges auf 12 t beschränkt. Im D1E muss der Vermerk enthalten sein, dass im Anhänger keine Personen befördert werden dürfen.
- Klasse E: Hier sind miteinander verbundene Fahrzeuge einzuordnen, deren Zugfahrzeug in die Klassen B, C oder D fällt (der Fahrzeugführer besitzt den entsprechenden Führerschein), die aber als Gesamtfahrzeug nicht in eine dieser Klassen fallen.
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