Wer auf den Behindertenparkplatz darf
- Es darf nur ein schwerbehinderter Mensch den Behindertenparkplatz benutzen. Das sind Leute, mit zum Beispiel einer großen Gehbehinderung oder auch Blinde.
- Ein Mensch, der sich nur schwer fortbewegen kann oder nur mit fremder Hilfe vorankommt, darf diesen Platz nutzen. Sie haben einen blauen Behindertenausweis.
- Ohne speziellen blauen Parkausweis (also nicht dem Schwerbehindertenausweis), dürfen Sie nicht auf diesem Parkplatz parken. Also darf das nicht jeder Behinderte. Diesen Ausweis erhalten Sie beim Ordnungsamt.
- Ausnahmeregeln bestehen in manchen Bundesländern, zum Beispiel wenn Sie einen Behindertengrad ab 80 haben.
- Sie dürfen übrigens so lange dort stehen, wie sie müssen, es sei denn, es ist durch ein Zusatzschild gekennzeichnet.
Die Frage ist also nicht, wie lange man auf dem Parkplatz stehen darf, sondern wer. Sie müssen nicht selbst behindert sein, um auf dem Behindertenparkplatz zu stehen. Es reicht aus, wenn Sie einen behinderten Menschen mit sich führen.
Wissenswertes über den besonderen Parkplatz
- Behindertenparkplätze sind breiter, als die normalen Parkplätze, da sich beispielsweise Rollstühle neben die Autotür stellen lassen müssen. Dies erleichtert den Einstieg der eingeschränkten Menschen.
- Die Parkplätze sind eigentlich immer nah an Eingängen und Zugängen, da viele Schwerbehinderte nur kurz und auch schwer gehen können.
- Sie dürfen sich weder zum Kurz-Halten, noch zum Lange-Halten, also nur zum Kurz-Parken auf diesen Plätzen aufhalten. Auch bei Pannen darf dieser Platz nicht besetzt werden.
- Der Behindertenparkplatz ist mit einem blauen Schild mit einem Rollstuhlfahrer gekennzeichnet. Auf dem Parkplatz selbst ist meist nochmals das Rollstuhlfahrersymbol aufgemalt.
Achten Sie darauf, dass wenn Sie sich einmal ohne Berechtigung auf einen Behindertenparkplatz stellen, Ihr Auto mit hohen Abschleppgebühren abgeholt werden kann. Da helfen leider auch keine Ausreden mehr.
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