Mindestanforderung beim Fakturieren einer Rechnung
Eine Rechnung kann durchaus auf verschiedene Art und Weise fakturiert werden. Es gibt jedoch vonseiten des Handels- und Steuerrechts verschiedene Mindestanforderungen an die Rechnung, die Sie auf jeden Fall erfüllen sollten.
- Schreiben Sie als Rechnungssteller zunächst Ihren eigenen Namen und Ihre Anschrift auf die Rechnung und fügen Sie dann die entsprechenden Angaben des Empfängers der Rechnung hinzu.
- Listen Sie für eine ordnungsgemäß fakturierte Rechnung anschließend alle gelieferten Waren und/oder erbrachten Leitungen auf und schreiben Sie jedes Mal den entsprechenden Nettopreis und das Leistungsdatum dahinter.
- Geben Sie abschließend dann die anfallenden Umsatzsteuerbeträge, den Steuersatz, den Bruttobetrag und die jeweiligen Zahlungsbedingungen an.
Hinweise zur Kennzeichnung der fakturierten Rechnung
- Um die fakturierte Rechnung eindeutig zu kennzeichnen, müssen Sie als Mindestanforderungen neben den oben genannten Angaben das Datum der Fakturierung, eine Rechnungsnummer sowie die Steuernummer Ihres Unternehmens darauf schreiben.
- Achten Sie darauf, dass das Datum, an dem die Rechnung fakturiert wurde, nicht dem Datum entsprechen muss, an dem die jeweilige Ware geliefert bzw. die jeweilige Dienstleistung erbracht wurde.
- Beachten Sie in diesem Sinne auch, dass eine Rechnung auch vor der Lieferung der Ware bzw. vor der Leistung des jeweiligen Dienstes fakturiert werden kann. In diesem Fall spricht man von einer Vorfakturierung der Rechnung.
Wenn Sie diese Hinweise beachten, wird Ihnen das korrekte Fakturieren von Rechnungen bald schnell und einfach von der Hand gehen. Dennoch sollten Sie stets aufmerksam bleiben, da eine fehlerhaft fakturierte Rechnung verschiedene Unannehmlichkeiten mit sich bringen kann.
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