Wann wird ein Waffenschein benötigt?
- Für das öffentliche Führen einer Schusswaffe ist ein Waffenschein erorderlich. Mit Öffentlichkeit sind auch Grundstücke gemeint, die fernab von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung liegen. Ausschlaggebend ist dabei, dass diese Grundstücke abgegrenzt sind, also in einem Schutzbereich eingezogen.
- Der sogenannte Kleine Waffenschein ist für Schusswaffen mit „PTB-Zeichen“ (zum Beispiel bei Gaswaffen) erforderlich.
- Transportieren Sie hingegen nicht schussbereite und nicht zugriffsbereite Schusswaffen benötigen Sie keinen Waffenschein. Bei Zweifel erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Voraussetzungen für den Erwerb eines Waffenscheins
- Um einen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie eine Reihe an Voraussetzungen erfüllen: Ihre persönliche Eignung für das Tragen eines Waffenscheins sowie Ihre Zuverlässigkeit sind essentiell. Außerdem müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und über eine ausreichende Sachkunde auf dem Waffengebiet verfügen. Ihr Bedürfnis nach einem Waffenschein müssen Sie plausibel erläutern können. Letztendlich benötigen Sie eine Personen- und Sachhaftpflichtversicherung mit einem Versicherungsschutz von bis zu 1 Million Euro.
- Für den Kleinen Waffenschein ist lediglich Ihre Zuverlässigkeit, persönliche Eignung sowie das Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
- Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit. Dass Sie über die nötige Sachkunde, das Bedürfnis nach einem Waffenschein sowie einer entsprechenden Versicherung verfügen, müssen Sie selbst nachweisen.
Erforderliche Unterlagen und Kosten für den Erwerb eines Waffenscheins
- Wenn Sie einen Waffenschein beantragen möchten, benötigen Sie den Nachweis der oben genannten Haftpflichtversicherung, den entsprechenden Sachkundennachweis sowie den Nachweis einer besonderen Gefährdung.
- Ein Nachweis, dass Sie besonders gefährdet sind, soll glaubhaft bestätigen, dass das Risiko eines Angriffes auf Sie weitaus höher ist als bei anderen und Sie daher auch außerhalb Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihres befriedeten Besitzes Zugriff auf eine Schusswaffe benötigen, um sich schützen zu können. Beim Kleinen Waffenschein ist diese besondere Begründung nicht erforderlich.
- Für den normalen Waffenschein müssen Sie mit Kosten zwischen ca. 100 und 200 Euro rechnen, für den Kleinen Waffenschein mit 50 Euro.
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