In Deutschland ist jede Person ab 18 Jahren befugt, ein Luftgewehr frei verkäuflich zu erwerben, wenn die Geschossbewegungsenergie nicht größer als 7,5 Joule und es mit dem „F im Fünfeck“-Stempel versehen ist.
So dürfen Sie Ihr Luftgewehr benutzen
- Das Luftgewehr ist in Deutschland ein beliebtes Sportgerät, da es sich zum einen gut für Schießübungen eignet und zum anderen geringe Betriebskosten mit sich bringt.
- Wenn Sie bereits ein Luftgewehr besitzen, dessen Mündungsenergie 7,5 Joule nicht übersteigt und gekennzeichnet ist, dürfen Sie es in Ihrem umzäunten Grundstück auch ohne Waffenschein benutzen.
- Außerhalb Ihres befriedeten Besitztums dürfen Sie ohne Waffenschein Ihr Luftgewehr aber nur verpackt und nicht schussbereit (die Munition muss getrennt von Ihrem Luftgewehr gelagert sein) zu einer Schießsportstätte transportieren.
- Möchten Sie das Luftgewehr auch in der Öffentlichkeit führen, benötigen Sie dazu eine behördliche Erlaubnis – den Waffenschein.
- Der „kleine“ Waffenschein reicht hierbei nicht aus, Sie benötigen den regulären Waffenschein.
So beantragen Sie einen Waffenschein
- Um in Deutschland Ihr Luftgewehr auch in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, müssen Sie einen Waffenschein beantragen.
- Den Antrag stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt oder der Kreisverwaltungsbehörde.
- Der reguläre Waffenschein wird nur unter besonderen Bedingungen genehmigt.
- Die Kriterien sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Nachweis einer abgelegten Sachkundeprüfung und einer Haftpflichtversicherung sowie der Nachweis einer besonderen Gefährdung.
- Regelungen zum Waffenschein finden Sie unter anderem auch in § 10 des Waffengesetzes.
- Wie ein Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins aussehen kann, können Sie sich zum Beispiel auf dem Formularserver der Stadt Hannover ansehen.
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