Wildschäden gehören zu denjenigen, bei denen es oftmals zu Differenzen mit den Versicherungen kommt. Die meisten Versicherer legen einen solchen Unfall unterschiedlich aus und haben deshalb teilweise sehr undurchsichtige Vertragsklauseln. Das Handeln nach solch einem Unfall, ist entscheidend bei der Beurteilung durch die Versicherungen.
Wildschaden bei Teilkasko - so handeln Sie danach richtig
Es gibt zwei unterschiedliche Versicherungsarten in der Kraftfahrzeugversicherung. Zum einen die Teilkaskoversicherung und zum anderen die Vollkaskoversicherung.
- Ein Wildunfall wird bei der Vollkaskoversicherung als normaler Unfall behandelt und der Kunde verliert bei Regulierung seinen bisherigen Schadenfreiheitsrabatt.
- Bei der Teilkaskoversicherung ist ein Wildschaden abgedeckt und bringt auch keine Nachteile beim Schadenfreiheitsrabatt.
- Bei der Vollkaskoversicherung muss die Versicherung beweisen, dass es sich nicht um einen Wildunfall gehandelt hat.
- Bei einer Teilkaskoversicherung ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht, den angegebenen Wildunfall zu beweisen.
- Wurde das Wild getötet ist der Beweis erbracht und die Versicherung muss den Schaden erstatten.
- Sollte das angefahrende Wild nicht mehr vor Ort sein, sollten Sie von dem Unfallschaden unbedingt einige Aufnahmen machen, auf denen eventuell Wildblut oder anderes zu sehen ist, was einen Wildunfall belegen könnte. Unbedingt Datum und Uhrzeit festhalten und wenn ein Zeuge vor Ort ist, diesen bitten vor Ort zu bleiben bis die Polizei eintrifft. Sollte das nicht möglich sein, Name und Adresse notieren und der Polizei übergeben.
- Informieren Sie auf jeden Fall die Polizei, um den Unfall aufnehmen zu lassen. Dies ist ein weiterer wichtiger Beleg für Ihre Versicherung.
- Sollte es sich an Ihrem Fahrzeug um einen hohen Schaden handeln, wäre es angebracht eventuell einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um ein Schadensgutachten zu erstellen. Dieser kann sogar unter Umständen bestätigen, dass es sich definitiv um einen Wildunfall gehandelt hat.
- Mit dieser Vorgehensweise dürften Sie dann genug Beweise in der Hand haben, um einen Wildunfall bei Ihrer Versicherung belegen zu können.
- Verständigen Sie unbedingt den zuständigen Förster. Wenn Sie diesen nicht wissen, wird die Polizei den Förster verständigen.
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