Was Sie benötigen
- Heizkostenabrechnung
- Nicht nur in Häusern mit wenigen Mietern gibt es oftmals Zoff wegen der Heizkostenabrechnung. Besonders die Mieter von Mehrfamilienhäusern sind hiervon sehr oft betroffen. Ein Grund hierfür ist, dass es dort zumeist Wohnungen gibt, die leerstehen oder ein häufiger Mieterwechsel vonstatten geht. Hier ist dann ein Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung vorprogrammiert.
Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung - das sollten Sie beachten
- Zuerst sollten Sie wissen, dass die Widerspruchsfrist gegen die Heizkostenabrechnung 12 Monate beträgt. Dies gibt Ihnen aber trotzdem nicht das Recht die Zahlung ebenfalls 12 Monate zurückzuhalten. Eine eventuelle Nachzahlung ist trotzdem sofort fällig.
- Schon allein aus diesem Grund sollten Sie Ihre Heizkostenabrechnung schnell prüfen und dann dem Vermieter die Gründe für Ihren Widerspruch mitteilen.
- Der Abrechnungszeitraum sollte immer 12 Monate betragen. Prüfen Sie deshalb zuerst, erstens ob die Abrechnung nahtlos an die vorherige Abrechnung anschließt und ob der Zeitraum exakt 12 Monate beträgt. Wenn dies nicht der Fall ist, ergeben sich hierbei schon Differenzen bei der Berechnung.
- Die Heizkostenabrechnung muss außerdem die verbrauchte Energiemenge sowie die hierfür angefallenen Kosten enthalten. Wenn dies nicht gegeben ist, ist die Abrechnung nicht gültig und eine Nachzahlung muss nicht geleistet werden.
- Die Energiekosten für den Betrieb einer Heizungsanlage sowie die notwendige Wartung gehören zu den umlagefähigen Kosten einer Heizung.
- Lassen Sie sich bei Ungereimtheiten bezüglich Ihrer Heizkostenabrechnung von Ihrem Vermieter immer die Unterlagen vorlegen. Er ist verpflichtet Ihnen Einsicht zu gewähren, sodass Sie die Angaben überprüfen können.
- Bei Mieterwechseln sowie Leerstand von Wohnungen ist es immer angeraten, dass Sie bevor Sie Widerspruch einlegen, Ihre Heizkostenabrechnung überprüfen lassen.
- Die Überprüfung Ihrer Heizkostenabrechnung können Sie bei Ihrem zuständigen Mieterschutzbund oder Mieterverein vornehmen lassen.
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