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Wespennest entfernen - Feuerwehr kontaktieren

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Die Feuerwehr darf ein Wespennest entfernen.
Die Feuerwehr darf ein Wespennest entfernen.
So unliebsam für manche Menschen bereits Wespen, Bienen und Hornissen am Tisch sind, umso abschreckender ist ein großes Wespennest in der Umgebung einer Wohnung oder eines Hauses. Die Feuerwehr kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen entfernen.

Was Sie benötigen

  • Nachweis einer konkreten Gefahr
  • Behördliche Sondergenehmigung

Wespennest - Gefahren contra Artenschutz

Wenn man eine Wohnung oder ein Haus in unmittelbarer Nähe zu einem Wespennest hat, oder haben die Wespen gar in einer Nische direkt am Wohngebäude eine neue Bleibe errichtet, kann man unter bestimmten Voraussetzungen ein Wespennest durch die Feuerwehr entfernen lassen.

  • Seitens des Gesetzgebers ist für Sie im Falle eines Wespennestes das Entfernen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Eigenmächtig sollten Sie daher ein Wespennest nicht entfernen, da ansonsten Sie eventuell sich einer Ordnungswidrigkeit bzw. einem Verfahren aussetzen könnten. Entsprechend schreibt der Gesetzgeber den Faktor des Naturschutzes vor, an den Sie sich grds. halten sollten, denn Wespen stehen unter Arten- bzw. Naturschutz.

  • Ein mit Wespen besiedeltes Wespennest stellt für Sie, für den Fall, dass Sie selbst dieses entfernen möchten, eine beträchtliche Gesundheitsgefahr dar. Wespen verfügen über ein intelligentes Warnsystem. Eine einzige Wespe hat die Möglichkeit, Sie als Angreifer des Wespennestes mit Pheromonen zu markieren, sodass Sie seitens des Wespenvolkes identifiziert werden können. Entsprechend bringt Flucht nur bedingt Sicherheit, da die Wespen Sie verfolgen können. Auch ohne Allergien begeben Sie sich dann mit dem geplanten Entfernen des Wespennestes in Lebensgefahr.

  • Für den Fall, dass Sie im Winter ein Wespennest entfernen möchten, dürfen Sie dieses. Dieses stellt den einzigen Zeitpunkt für Sie dar, zu dem Sie das Nest selbst und eigenmächtig ohne Gesundheitsgefahr und ohne Gefahr eines Bußgeldes abhängen können. Entweder sind die Wespen umgesiedelt oder aufgrund der Kälte tot, sodass das leer stehende Wespennest, das auch nur einjährig besiedelt wird, Ihrerseits endgültig auch ohne die Feuerwehr entfernt werden kann und darf.

Eine Wespenbehausung durch die Feuerwehr entfernen lassen

Für den Fall, dass Sie ein besiedeltes Wespennest auch in der warmen Jahreszeit entfernen lassen möchten oder gar müssen, müssen Sie dazu bestimmte Bedingungen nachweisen, bzw. die Voraussetzungen dazu erfüllen.

  1. Zuerst sammeln Sie nachvollziehbare Gründe für das Entfernen des Wespennestes durch die Feuerwehr. Dies ist notwendig, da der Naturschutz auf der einen Seite mit Ihrem persönlichen Wunsch zum Entfernen der Behausung kollidiert. Somit sollten Sie eine konkrete Gefahr oder Gefährdung entsprechend argumentativ darlegen können. Hier können Sie mit Fotoaufnahmen bereits gut punkten um Ihre Position zu vertreten.

  2. Mit den entsprechenden Unterlagen und Fotos konsultieren Sie das zuständige Umweltamt Ihrer Stadt. Je nachdem, was konkret Vorrang hat - Ihr Sicherheitsbedürfnis, das Sie argumentativ und nachvollziehbar untermauern können, oder der Schutz des Wespennestes - entscheidet die Stadt für oder gegen Sie. Für gewöhnlich wird bei konkreten Gefahren Ihnen die Sondergenehmigung ausgestellt. Vor allem ist das der Fall, wenn sich das Wespennest, das die Feuerwehr entfernen soll, in gefährlicher Nähe zu Fenstern, Türen und Kinderzimmern befindet.

  3. Mit der Ihnen ausgestellten Sondergenehmigung wenden Sie sich entweder an die Feuerwehr oder an einen Kammerjäger, der ebenfalls die Zulassung zum Entfernen von Wespennestern verfügt.

  4. Vereinbaren Sie einen Termin, sodass Ihrem Wunsch, ein gefährliches Wespennest entfernen zu lassen, Genüge getan wird durch die Feuerwehr oder den Kammerjäger. Somit gehen Sie sicher, dass fachmännisch das Nest behandelt wird und Sie sich nicht unnötig Risiken durch eigenmächtiges Entfernen aussetzen.

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