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Ein Hornissennest entfernen - so geht's gefahrlos

Inhaltsverzeichnis

Das Entfernen eines Hornissennestes gilt als heikle Angelegenheit.
Das Entfernen eines Hornissennestes gilt als heikle Angelegenheit.
So unliebsam und aufdringlich Bienen und Wespen in freier Natur, im Garten, Bierzelt und Co. bereits sind, so geht von Hornissen als Unterart der heimischen Wespe alleine aufgrund der Größe und der potentiellen Menge Gift besondere Gefahr aus. Dieses ist vor allem der Fall, wenn es sich um ein ganzes Nest von Hornissen handelt. Unter bestimmten Bedingungen kann man ein solches Hornissennest entfernen lassen.

Was Sie benötigen

  • Nachweis konkreter Gefahren
  • Sondergenehmigung der Stadt

Hornissennest als Gefahrenquelle

  • Sobald Sie ein Hornissennest entfernen möchten, setzt der Gesetzgeber Ihren Wunsch unter enge Voraussetzungen. Hornissen stehen unter Naturschutz, so dass das eigenmächtige Entfernen eines bewohnten Nestes grundsätzlich nicht legal ist.

  • Darüber hinaus gehen von einem Hornissenvolk im Nest entsprechende gesundheitliche Gefahren aus, sofern das Entfernen unfachmännisch durchgeführt wird. Hornissen verteidigen ihr Nest meist sehr aggressiv.

  • Der einzige Zeitpunkt, zu dem Sie persönlich gefahrlos das Hornissennest entfernen dürfen, ist die Winterzeit ab den ersten Frostperioden. In der kalten Jahreszeit sind Hornissennester nicht bewohnt, sodass Sie dieses mit entsprechenden Eigensicherungsmaßnahmen gegen zum Beispiel Stürze selbst entfernen dürfen.

  • Nur für den Fall, dass von einem Hornissennest auch außerhalb der kalten Jahreszeit Gefahren ausgehen, dürfen Sie dieses entfernen lassen, sofern Sie die Bedingungen für das Entfernen nachweisen können.

Die richtige Vorgehensweise für das Entfernen der Behausung

  1. Sammeln Sie vernünftige und nachvollziehbare Argumente für das Entfernen des Hornissennestes. Die Argumentation benötigen Sie, damit den Erfordernissen der Gesetzgebung Genüge getan ist und Sie entsprechenden Nachweis einer konkreten Gefahr erbringen können.

  2. Wenden Sie sich mit Ihrer Argumentation an das Umweltamt Ihrer Stadt, bzw. an den Kreis Ihrer Stadt. Das Amt stellt Ihnen nach Abwägung des Naturschutzes gegen Ihre persönliche Sicherheit eine Sondergenehmigung zum Entfernen des Hornissennestes aus. Argumente können Allergien als gesundheitliche Gefahr darstellen, aber auch der Faktor, dass sich ein Nest in unmittelbarer Nähe zum Kinderzimmer befindet und die Tiere durch das Fenster eindringen können.

  3. Mit der entsprechenden Sondergenehmigung des Umweltamtes wenden Sie sich an die Feuerwehr in Ihrer Stadt. Alternativ können Sie einen Kammerjäger konsultieren, der entsprechend ebenso ausgebildet ist und das Nest entfernen kann.

  4. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Kammerjäger oder der Feuerwehr, damit diese das Hornissennest gefahrlos und kompetent entfernen können. Das Nest wird gemäß des Artenschutzes umgesiedelt.

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