Falsche Maßnahmen können zu Bestrafung führen
Der Bußgeldkatalog zu diesem Vergehen reicht, je nach Bundesland, bis zu 65.000 €. Strafbar ist das Entfernen oder Vernichten eines Wespennestes ohne zwingenden Grund. Sehen Sie einen solchen in Ihrem Umfeld, stellen Sie einen Antrag auf das Beseitigen des Wespennestes. Ein zwingender Grund kann etwa sein: Ein Kleinkind hält sich dauerhaft in der Nähe des Nestes auf, oder in der Nähe liegt ein belebter Spielplatz. Ist ein Allergiker bedroht, zählt das auch als Begründung oder das Nest verhindert vielleicht die ungestörte Nachtruhe. In der Regel nehmen die Landratsämter bzw. die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt solche Anträge an und entscheiden darüber.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Art der Antragstellung ist nicht einheitlich, sondern obliegt dem jeweiligen Landrat. Setzen Sie sich daher am besten direkt mit dem Landratsamt in Verbindung. Das Amt wird Ihnen dann entsprechende Wege zur Bearbeitung anbieten. Alternativ steht Ihnen auch eine Anfrage bei der örtlichen Feuerwehr oder einem professionellen Schädlingsbekämpfer zu. Hier kann eine kurze Googlesuche hilfreich sein, einen Fachmann in der Nähe zu finden.
Die mit dem Entfernen beauftragte Fachperson wird Ihnen eine Rechnung ausstellen, die bis zu 200 € betragen kann. Klären Sie daher gegebenenfalls mit Ihrem Vermieter die Zuständigkeit vor dem Auftrag. Die Dauer der Bearbeitung kann nur beeinflusst werden, wenn Sie die Dringlichkeit der Angelegenheit deutlich machen.
Welche Alternativen gibt es?
Stören die aufsässigen Tierchen beim Kaffee auf der Terrasse, sollten Sie nicht hektisch darauf reagieren. Wespen stechen dann, wenn sie sich angegriffen fühlen. Versuchen Sie, sich ruhig zu verhalten und bieten Sie den Tieren etwas abseits eine Ablenkung an. Da genügt schon eine Schale mit Zuckerwasser. Wenn möglich, hilft ein Vorhang oder eine Räucherkerze. Probieren Sie eventuell auch folgenden Trick: Ein Bogen Backpapier wird zu einer großen Kugel geknüllt und dann in der Nähe des Nestes aufgehängt. Die Wespen halten das Gebilde möglicherweise für einen Konkurrenz-Bau und vermeiden die Nähe dazu.
Weitere Informationen rund ums Thema finden Sie auch auf der Seite der Aktion Wespenschutz.
Wie kann man einem Neubau vorbeugen?
Haben Sie einen Wespensommer überstanden, müssen Sie nicht damit rechnen, dass das Nest erneut belegt wird. Die Wespen leben nur einige Tage und auch die Königin wird in der Regel nicht älter als ein Jahr. Das verlassene Nest dürfen Sie auch selbst entfernen. Reinigen Sie die Stelle gründlich, damit neue Wespen nicht von den alten Duftstoffen angezogen werden. Verbarrikadieren Sie beliebte Stellen zum Nestbau mit geeigneten Verblendungen oder Füllstoffen und machen Sie es den Insekten so so schwer wie möglich, wieder in Ihrer Nähe zu siedeln.
Indem Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht als Schikane oder Unsinn betrachten, leisten Sie einen Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt und gegen das Insektensterben durch menschliche Unvernunft. Auch wenn Sie genervt sind von den Wespen, sollten Sie dennoch den offiziellen Weg gehen und das Wespennest fachgerecht und legal entfernen lassen.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?