Wertverlust bei Elektrogeräten
Der Wertverlust eines Geräts ist beim Verkauf einer Maschine von geringer Bedeutung. Der Verkaufspreis hängt von Angebot und Nachfrage ab, nicht vom rechnerischen Zeitwert.
Dieser Wert ist bei der Übernahme von Gebrauchtgeräten im Rahmen eines Mietvertrages wichtig oder im Zusammenhang mit einem Schadensersatzanspruch. Es geht um die Frage, wie viel Geld Sie bekommen, wenn beispielsweise eine fremde Person Ihre Waschmaschine oder den Wäschetrockner zerstört. Der Zeitwert ist auch von Interesse, wenn Sie selbst ein Gerät beschädigen oder zerstören und den Schaden ersetzen sollen.
Ausschlaggebend für den Zeitwert ist die mögliche Nutzungsdauer, die wiederum von der maximal möglichen Anzahl von Waschgängen abhängt. In der Rechtsprechung gibt es wenige Anhaltspunkte, an denen Sie sich orientieren können.
Das Amtsgericht Amtsgericht Pinneberg (Az: 40 C 1169/82) geht bei einer Waschmaschine von einer Nutzungsdauer von sieben Jahren aus. Demnach verliert das Gerät pro Jahr 15 Prozent des Anschaffungswertes.
Realistischer ist mit einem nicht linearen Verlauf des Wertverlustes zu rechnen. Wenn Sie sich Wiederverkaufswerte anschauen, stellen Sie fest, dass ein neues Gerät zunächst schnell an Wert verliert.
Ein Gerät bringt meist nur 75 Prozent des Neupreises, wenn es nicht mehr neu und ungenutzt ist. Nach Ablauf der Gewährleistung (2 Jahre) ist es in der Regel nur noch die Hälfte wert. Erst danach fällt der Wert linear, bis er am Ende der Nutzungsdauer einen Wert von null hat. In Praxis sinkt der Wert nie unter 50 Euro, sofern Ihre Waschmaschine keinen Defekt hat.
Den Zeitwert einer Waschmaschine bestimmen
Wenn Sie von einem kontinuierlichen Wertverlust ausgehen, hat die Waschmaschine nach sieben Jahren, als 84 Monaten einen Wert von null. Ihre Waschmaschine verliert pro Monat 1/84 Ihres Wertes. Daraus ergibt sich die Formel Anschaffungspreis multipliziert mit (1- Anzahl der Monate/84).
Beispiel: Hat Ihre Maschine 1.000 Euro gekostet, dann ist Sie nach 2,5 Jahren (30 Monaten) nur noch 1.000 (1 - 30/84) = 642,86 Euro wert.
Realistischer, allerdings juristisch umstritten, ist, wenn Sie davon ausgehen, dass die Maschine sofort nach dem Kauf nur noch 75 Prozent des Anschaffungspreises wert ist. Nach 24 Monaten beträgt der Wert nur noch 50 Prozent des Preises. Erst danach sinkt der Preis kontinuierlich.
Für die ersten beiden Jahre gilt also: 0,75 x Anschaffungspreis (1 - Anzahl der Monate/72). Beispiel: Nach 6 Monaten hat eine Waschmaschine, die 1.000 Euro gekostet hat einen Wert von 0,75 x 1000 (1 - 6/72) = 687,50 Euro.
Nach den ersten beiden Jahren sinkt der Wert kontinuierlich über 5 Jahre auf null. Daraus ergibt sich die Formel 0,5 x Anschaffungswert (1- (Anzahl der Monat-24)/36). Nach 2,5 Jahren hat die Maschine einen Wert von 0,5 x 1000 (1 - (30-24)/36) = 416,66 Euro.
Die beiden komplizierten Formeln berücksichtigen den tatsächlichen Wertverlust genauer und sind ein Anhaltspunkt für den Marktwert. Dieser kann aber deutlich niedriger liegen, wenn die Maschine von einem unbekannten Hersteller stammt oder neue Modelle auf dem Markt sind. Einen angemessen Preis für eine gebrauchte Waschmaschine können Sie nur empirisch ermitteln, in dem Sie Verkäufe im Internet beobachten.
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