Wer sein ganzes Leben gearbeitet hat, sollte im Ruhestand auch so viel Geld zur Verfügung haben, um seinen Lebensunterhalt ohne größere Probleme bestreiten zu können. Leider ist dies nicht immer so. Es gibt einige Rentner, die beim Eintritt ins Rentnerleben wegen wenig Rente nicht über die Runden kommen. Wenn Sie auch davon betroffen sind, sollten Sie wissen, dass es mehrere Möglichkeiten gibt und Sie was tun können, um diese Situation zu entschärfen.
Die Rente aufstocken durch Hinzuverdienst
- Wenn Sie Regelaltersrente erhalten, die zu wenig beträgt, um Ihren Lebensstandard zu halten, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Hier müssen Sie allerdings die steuerlichen Aspekte bedenken. Die Steuerpflicht beginnt bei einem jährlichen zu versteuernden Gesamteinkommen von 8.363 Euro.
- Bei der Grundsicherung dürfen Sie ebenfalls hinzuverdienen. Allerdings wird hier jeder Euro angerechnet. So können Sie schnell wieder aus der Grundsicherung fallen. Sie dürfen beispielsweise bei einem 450-Euro-Job lediglich 135 Euro behalten, der Rest wird auf diese angerechnet. Steuern fallen bei diesem Beispiel nicht an.
Sie können noch was tun bei wenig Rente
- Wenn Ihre Rente sehr gering ist, können Sie die sogenannte Grundsicherung in Anspruch nehmen. Anspruch darauf haben diejenigen, welche eine Altersrente beziehen oder voll erwerbsgemindert sind. Ausgenommen von diesem Personenkreis sind diejenigen, die ihre Bedürftigkeit selbst, etwa durch Verspielen oder Verschenken von Vermögen, herbeigeführt haben und deshalb keine Altersvorsorge getroffen haben.
- Die Grundsicherung bei wenig Rente dient dazu, Ihre Kosten für den täglichen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Dazu gehören auch Miete und Nebenkosten wie etwa die Heizung. Der Mehrbedarf etwa für Schwerbehinderte und situationsabhängige Sonderfälle soll unterstützt werden.
- Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann, wenn Ihr gesamtes monatliches Einkommen weniger als 758 Euro beträgt. Zu diesen Einkommen zählen Erwerbseinkommen, Renten, Unterhaltszahlungen, Miet- und Pachteinnahmen, Zinsen, Elterngeld, wenn 300 Euro überschritten werden, Kindergeld und Krankengeld. Auch die Einkommen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin fließen in die Berechnung ein.
- Die Besonderheit gegenüber der Sozialhilfe besteht darin, dass das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern nicht herangezogen wird wenn dieses 100.000 Euro nicht übersteigt. Was müssen Sie also tun? Sie müssen einen Antrag auf Grundsicherung bei Ihrem zuständigen Sozialhilfeträger stellen. Sie können Ihren Antrag aber auch bei Ihrer Rentenversicherung einreichen, die diesen dann an die zuständige Behörde weiterleitet. Dort wird Ihr Anspruch geprüft und entschieden.
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