Allgemeine Informationen zu den Gewerbearten
- Bei den allgemeinen Gewerbearten werden drei verschiedene Kategorien unterschieden. Hierzu gehören das freie Gewerbe, das reglementierte Gewerbe und das neue selbstständige.
- Für das freie Gewerbe, wird ausschließlich ein Befähigungsnachweis gefordert. Einen Gewerbeschein brauchen Sie nicht. Die Ausübung beginnt hier direkt nach der Gewerbeanmeldung.
- Die reglementierten Gewerbe beziehen sich meist auf Teilgewerbe oder das Handwerk. Bei dieser Form der Gewerbearten ist ein Gewerbeschein erforderlich. Zudem müssen genaue Nachweise geliefert werden. Für Handwerker ist beispielsweise ein Meisterbrief von Nöten.
- Die Sparte der neuen Selbstständigen ist frisch und formbar. Hier können die Wege weit auseinandergehen. Der "Neuling" sollte sich zunächst genau informieren, was er benötigt, um ein eigenes Gewerbe ins Leben zu rufen. Zudem erfährt er bei der zuständigen Arbeitsagentur, welche Möglichkeiten es gibt.
- Im Allgemeinen gilt, dass Sie im Vorhinein klären sollten, welche Anforderungen bei der aktuellen Marktsituation bestehen. Finanzielle Fragen können Gewerbeanwärter mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater klären.
Welche Firmierungen es gibt - Wissenswertes
- Nachdem die Frage geklärt wurde, was es für Gewerbearten gibt, müssen sich Gewerbetreibende überlegen, was für eine Firmierung mit welcher Rechtsform die richtige ist.
- Man unterscheidet zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Mischformen. Es gibt Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und einige Mischformen.
- Einige Firmierungen erfordern ein gewisses Kapital. Dieses muss unbedingt vorhanden sein. Daher ist es wichtig, sich die Firmengründung im Vorhinein gut zu überlegen und vorzubereiten.
Welche Gewerbearten mit welchen Firmierungen kombinierbar sind, hängt ganz von finanziellen, organisatorischen und produktspezifischen Merkmalen im Einzelfall ab.
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