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Weihnachtsgeld im Mutterschutz - Wissenswertes zum Anspruch auf Weihnachtsgeld

Inhaltsverzeichnis

Mutterschutz erfordert finanzielle Absicherung.
Mutterschutz erfordert finanzielle Absicherung. © alt_f4 / Pixelio
Mutterschutz ist eine gute Sache. Sie ist perfekt, wenn Sie auch Ihr Weihnachtsgeld erhalten. Im Mutterschutz sollen Sie nämlich keine Nachteile erleiden. Einige Grundsätze sollten Sie aber kennen.

Als werdende Mutter haben Sie im Arbeitsverhältnis besondere Rechte. Sie dürfen sechs Wochen vor der Entbindung bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Außerdem darf Sie Ihr Arbeitgeber während der Schwangerschaft um bis zu vier Monate nach der Entbindung nicht kündigen.

Im Mutterschutz sind Sie finanziell abgesichert

  • Sie sollen im Mutterschutz keine finanziellen Nachteile erleiden und Sie sich sicher sein können, dass schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten nicht dazu führen, dass Sie einen Teil Ihres Gehalts einbüßen.
  • Daher steht Ihnen grundsätzlich auch der Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld zu.

Weihnachtsgeld ist Lohnbestandteil

  • Ihr Anspruch ergibt sich aus § 11 Mutterschutzgesetz. Danach muss Ihr Arbeitgeber Ihnen mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Monate gewähren. Innerhalb dieses Zeitraums ist natürlich auch das letzte Weihnachtsgeld angefallen.
  • Danach haben Sie also Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld, auch dann, wenn Sie sich im Mutterschutz befinden und nicht arbeiten können.
  • Würde Ihr Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen oder die Auszahlung verweigern wollen, würde dies dem Sinn und Zweck der Regelung zur Verdienstsicherung zuwiderlaufen. Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine diesbezügliche Regelung, ist sie unwirksam.

Zahlung unter Vorbehalt oder betriebliche Übung

  • Ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld kann allenfalls dann entfallen, wenn Ihr Arbeitgeber die Zahlung von Weihnachtsgeld immer als freiwillige Leistung dargestellt und sich somit vorbehalten hat, die Zahlung von Weihnachtsgeld jederzeit widerrufen zu dürfen.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber das Weihnachtsgeld mindestens in den letzten drei Jahren vorbehaltslos gezahlt hat, können Sie sich auf eine betriebliche Übung berufen, die Ihren Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld auch im folgenden Jahr begründet.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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