Was Privatinsolvenz bedeutet
- Bei einer Privatinsolvenz kann ein Teil des Einkommens gepfändet werden. Dies betrifft nur den Teil des Gehaltes, der die pfändungsfreie Grenze überschreitet.
- Welche Höhe Ihres Einkommens pfändungsfrei ist, können Sie der Pfändungstabelle entnehmen.
- Der Teil, der das pfändungsfreie Einkommen überschreitet, wird bei Privatinsolvenz automatisch vom Konto abgezogen und dem Treuhänder überwiesen. Dieser verteilt anschließend den erhaltenen Betrag auf alle Gläubiger.
- Allerdings gibt es einige Zuschüsse seitens des Arbeitgebers, die nicht in den pfändbaren Lohn einfließen.
Die Bedeutung vom Weihnachtsgeld
- Das Weihnachtsgeld ist kein regelmäßiger Bezug, da es nur einmal pro Jahr ausgezahlt wird. Aus dem Grund zählt das Weihnachtsgeld auch nicht zum normalen Arbeitslohn, sondern wird als Einmalzahlung betrachtet.
- Allerdings wird das Weihnachtsgeld nicht wie zum Beispiel das Urlaubsgeld als zweckgebundene Zuwendung verstanden. Dies nimmt entscheidenden Einfluss auf die Privatinsolvenz.
Weihnachtsgeld in der Privatinsolvenz
- Obwohl das Weihnachtsgeld als zweckgebunden angesehen werden könnte, ist dieses nicht - im Gegensatz zum Urlaubsgeld - pfändungsfrei.
- Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Weihnachtsgeld bis zu einer Höhe von 500 Euro (Stand 2011) pfändungsfrei ist. Nachdem dieser Betrag jederzeit verändert werden kann, sollten Sie sich im Bedarfsfall rechtzeitig erkundigen.
- Sollte bei Ihnen das Weihnachtsgeld zu Unrecht gepfändet worden sein, so können Sie beim Amtsgericht vorsprechen und anhand Ihrer Unterlagen darlegen, dass es sich um den nicht pfändbaren Teil des Weihnachtsgeldes gehandelt hat. In diesem Fall müssen Sie das gepfändete Weihnachtsgeld wieder zurückerhalten.
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