Wasserrohrbruch - das zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters
- Generell fällt ein Wasserrohrbruch außerhalb Ihres Wohnbereichs in die Verantwortung Ihres Vermieters. Dieser hat Ihnen die Wohnung ohne Mängel zu überlassen, tut er dies nicht, können Sie ihn zunächst zur Mängelbeseitigung auffordern. Sofern ihn ein Verschulden trifft, was vermutet wird, können Sie sodann Ersatz für die Ihnen entstandenen Schäden verlangen. Wenn Ihr Vermieter den Schaden nicht unverzüglich nach Mitteilung behebt oder zahlt, haben Sie außerdem das Recht, die Miete zu mindern.
- Weiterhin können Sie gegebenenfalls eine Ersatzwohnung anmieten und die Kosten Ihrem Vermieter in Rechnung stellen, wenn wegen schwerer Überflutung oder Schimmelbildung der Aufenthalt in der Wohnung unzumutbar ist.
- Auch falls einer Ihrer Mitmieter den Schaden verursacht haben sollte, bleibt der Vermieter Ihr Ansprechpartner. Dieser kann sich gegebenenfalls an den Mitmieter wenden, um wiederum den Schaden ersetzt zu verlangen.
- Sofern Ihr Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt hat, indem er etwa im tiefsten Winter die Heizung abgestellt hat, zahlt dessen Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung übernimmt jedoch zumeist nur die Kosten für Wandbekleidung und fest eingebrachte Bodenbeläge.
Wer Schäden an beweglichem Hausrat zahlt
- Um Schäden an Auslegeware oder Möbeln ersetzt zu bekommen, müssen Sie sich zunächst an eine bestehende Hausratsversicherung wenden.
- Auch falls der Wasserrohrbruch nicht schuldhaft von Ihrem Vermieter herbeigeführt wurde, werden die in Ihrer Wohnung entstandenen Schäden durch Ihre Hausratsversicherung abgedeckt.
- Falls Sie keine Hausratsversicherung haben, tritt im Falle eines Verschuldens Ihres Vermieters dessen Haftpflichtversicherung ein.
Wenn Sie von einem Wasserrohrbruch in der Mietwohnung betroffen sind, unterrichten Sie Ihren Vermieter unverzüglich und fordern Sie ihn vorsorglich auch schriftlich zur Mängelbeseitigung auf. Ab dem Zeitpunkt, in dem Ihr Vermieter Kenntnis und die Gelegenheit zur Reparatur hatte, können Sie gegebenenfalls eine Mietminderung und weitere Ansprüche geltend machen.
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