Ein Bürgermeister ist ein sogenannter Wahlbeamter auf Zeit, d. h. er erlangt seinen Beamtenstatus dadurch, dass er für eine bestimmte Dauer in ein bestimmtes Amt gewählt wird.
Was ein Bürgermeister als Wahlbeamter verdient
- Ein Bürgermeister oder ein Oberbürgermeister, der als kommunaler Wahlbeamter auf Zeit sein Amt nicht auf Dauer erhält, bekommt für die Dauer der Amtsausübung Beamtenbezüge. Wie hoch diese ausfallen, kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, da die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten in der Regel durch die Eingruppierungsverordnungen der Länder bestimmt wird.
- Gem. § 65 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen wird ein Bürgermeister in NRW für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Für seine dienstrechtliche Stellung verweist § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW auf die beamtenrechtlichen Vorschriften.
- Die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten regelt in NRW eine entsprechende Verordnung, die in ihrer Kurzform Eingruppierungsverordnung (EingrVO) NRW heißt.
- Gem. § 2 der EingrVO richtet sich die Besoldung und damit das, was ein Bürgermeister verdient, nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Kurz gesagt: Je höher die Einwohnerzahl, desto höher fällt im Endeffekt auch das Einkommen des Bürgermeisters aus.
Die Eingruppierung in die Besoldungsstufen
- Bei einer Gemeindegröße von bis zu 10.000 Einwohnern erhält der Bürgermeister beispielsweise eine Besoldung der Besoldungsstufe A 16, ab 100.000 bis 150.000 Einwohnern schon eine Besoldung der Besoldungsstufe B 8 und bei großen Städten von über 500.000 Einwohnern eine Besoldung der Besoldungsstufe B 11.
- Bei einer Besoldung der Besoldungsstufe A 16 beträgt das Brutto-Gehalt in der untersten Altersstufe etwa 4.800 Euro, bei der Besoldungsstufe B 11 sind es schon weit über 10.000 Euro monatlich.
Ein Bürgermeister kann durchaus von dem Geld leben, das er verdient. Allerdings hat er in aller Regel auch keine festen Arbeitszeiten, und Ratssitzungen können oft bis spät in die Nacht dauern.
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