Der Job eines Bombenentschärfers
- Den Beruf des Bombenentschärfers gibt es in der Form nicht, sondern nur die Bezeichnung des "Entschärfers" beim Kampfmittelräumdienst. Dieser ist für die Beseitigung industriell gefertigter Sprengsätze verantwortlich, meistens Relikte aus den beiden Weltkriegen, welche bei Bauarbeiten ab und an wieder zutage kommen.
- Eine konkrete Ausbildung zum Entschärfer gibt es nicht, da diese Personen aus den verschiedensten Bereichen kommen wie aus der Pyrotechnik, der Waffen- und Munitionstechnik oder auch aus speziellen Einheiten der Bundeswehr. Doch auch ungelerntes Personal wird benötigt, beispielsweise der Munitionsarbeiter und Räumstellenhelfer.
Was ein Beamter verdient
- Sollte ein Entschärfer beim Kampfmittelräumdienst angestellt sein, dann ist sein Verdienst etwa mit dem eines Beamten im gehobenen Dienst anzusiedeln. Einen genauen Betrag, was ein Angestellter verdient, kann man allerdings nicht nennen, da eben auch als Bemessungsgrundlage wichtig ist, mit welchem Job man zum Kampfmittelräumdienst kommt und welche Kompetenzen man hat.
- Als Beamter beim Kampfmittelräumdienst verdient man das, was auch andere Beamte verdienen, also nach Tabelle. Allerdings gibt es eine Gefahrenzulage, welche aber nicht sehr hoch ist und je nach Fall gerade einmal ein paar Hundert Euro im Monat ausmacht. Es gibt eine Liste der Besoldung der deutschen Beamten im Internet.
USBV-Entschärfer im Einsatz
- Neben dem Bombenentschärfer gibt es auch noch den USBV-Entschärfer. USBV steht dabei für "Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung". Der Unterschied bei diesem Berufszweig besteht darin, dass der USBV-Entschärfer keine industriell gefertigten Bomben oder Sprengsätze entschärft, sondern selbst gefertigte Sprengsätze, welche beispielsweise von Terroristen benutzt werden. Dies kann vom Briefumschlag bis zur Autobombe alles sein.
- In den meisten Bundesländern sind die USBV-Entschärfer Beamte der Polizei, nur in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gehören diese ebenfalls dem Kampfmittelräumdienst an.
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